Darlehensvergabe: Diese Rolle spielt die SCHUFA bei der Prüfung des Kreditantrages

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@ motorradcbr (#79041360) / Adobe Stock

Kredite gehören zum Alltag vieler Verbraucher dazu. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 6,9 Millionen Ratenkreditverträge abgeschlossen. Das entspricht einer Steigerung von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders gestiegen ist der Bedarf an Minikrediten unter 1.000 Euro Darlehenssumme und an Zahlungsoptionen auf Raten. Diese Zahlen gehen aus dem Schufa Risiko- und Kredit-Kompass 2022 hervor. Als größte Auskunftei Deutschlands hat die SCHUFA Holding AG Zugriff auf Finanzdaten von knapp 70 Millionen Privatpersonen und sechs Millionen Unternehmen. Mehr als eine Milliarde Einzelinformationen füllen die Datenbank der in Wiesbaden ansässigen Institution. Ihre Einblicke in das Finanzverhalten der Deutschen nutzt die SCHUFA seit 20 Jahren, um detaillierte Analysen zu Krediten auf privater und unternehmerischer Seite durchzuführen und diese im jährlichen Risiko- und Kredit-Kompass aufzubereiten.

Als seriöse Auskunftei arbeitet die SCHUFA aber auch eng mit Banken und Kreditinstituten sowie privaten Kreditgebern und Unternehmen im Bereich der Finanzdienstleistungen zusammen. Sie berät Zahlungsdienstleister im Rahmen von Kontoeröffnungen neuer Kunden und bildet nicht selten die Grundlage für Ratenkaufoptionen, Mietverträge und andere Transaktionen, bei denen die Bonität mindestens einer Partei von Bedeutung ist. Damit kommt der SCHUFA in Deutschland eine zentrale Rolle bei Kreditvergabeverfahren zu. Die Prüfung eines Darlehensantrages ist meist mit einer Abfrage bei der Auskunftei verknüpft. Wie wirkt sich der SCHUFA-Score auf ein Kreditvergabeverfahren aus und woraus generiert die SCHUFA die Informationen, die die Bonität einer Person ausmachen?

Warum Banken zur SCHUFA-Abfrage verpflichtet sind
In Deutschland hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Banken und Kreditinstitute bei der Anfrage für ein Darlehen verpflichtet sind, zunächst die Bonität des Antragstellers zu prüfen. Die Bonität bezeichnet die Kreditwürdigkeit und damit die Zuverlässigkeit, mit der davon auszugehen ist, dass der potenzielle Kreditnehmer seiner Verpflichtung zur fristgerechten Rückzahlung des Darlehens nachkommen wird. Diese Absicherung ist wichtig, da Banken und Kreditinstitute zum Wohle aller Kunden wirtschaften müssen. Ausfallrisiken für Zahlungsverbindlichkeiten sind gering zu halten, um die Einlagen anderer Kunden nicht zu gefährden und die Zahlungsfähigkeit der Bank oder des Kreditinstitutes jederzeit zu gewährleisten.

Während in Deutschland die Verpflichtung zur Bonitätsprüfung gesetzlich geregelt ist, gibt es keine einheitlich verbindliche Vorgabe, in welcher Form die Prüfung der Kreditwürdigkeit zu erfolgen hat. In den meisten Fällen kooperieren Banken und Kreditinstitute aber mit der SCHUFA. Die Auskunftei verfügt über die größte Datenbank zu Finanzdaten in ganz Deutschland und erstellt daraus automatisch den SCHUFA-Score, der als zuverlässige Grundlage für die Einschätzung der Bonität eines potenziellen Kreditnehmers herangezogen werden kann.

Konditionsanfrage und Kreditanfrage: Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Sobald eine Privatperson oder ein Unternehmen mit einer Kreditanfrage an eine Bank oder ein Kreditinstitut herantritt, wird diese Anfrage an die SCHUFA weitergeleitet. Für potenzielle Kreditnehmer wird im Zusammenhang mit ihrem SCHUFA-Score an dieser Stelle die Unterscheidung zwischen einer Konditionsanfragen und einer Kreditanfrage wichtig. Beide Anfragen werden nach der Übermittlung durch die Bank ein Jahr lang in der Datenbank der SCHUFA gespeichert. Entscheidend ist aber die Auswirkung, die die jeweilige Variante auf den SCHUFA-Score hat.

Unter einer Konditionsanfrage ist das Gesuch einer Privatperson oder eines Unternehmens zu verstehen, sich zu den grundlegenden Kreditkonditionen einer Bank oder eines Kreditinstitutes zu informieren. Daraus resultiert zunächst keine konkrete Anfrage für einen Kredit. Anders sieht es bei einer Kreditanfrage aus. Diese bekundet das Interesse daran, einen Kredit bei der entsprechenden Institution aufzunehmen und ist mit einem Kreditantrag gleichzustellen.
Im Zusammenhang mit der SCHUFA und dem SCHUFA-Score eines Antragstellers besteht ein wesentlicher Unterschied. Meldet eine Bank oder ein Kreditinstitut eine Konditionsanfrage an die SCHUFA, wird diese Information zwar in der Datenbank der Auskunftei vermerkt, hat aber keinen Einfluss auf den SCHUFA-Score. Eine Konditionsanfrage muss von der SCHUFA neutral behandelt werden und wird deshalb auch als SCHUFA-neutral bezeichnet.

Anders gewertet wird die konkrete Kreditanfrage. Sie liegt dann vor, wenn ein potenzieller Kreditnehmer der Bank oder dem Kreditinstitut einen Antrag auf ein Darlehen einreicht. Damit ist sein Interessen an der Aufnahme eines Kredites schriftlich bekundet. Wird die Kreditanfrage an die SCHUFA gemeldet, hat sie Auswirkungen auf den SCHUFA-Score und kann damit auch zukünftige Finanzierungsbelange beeinflussen.

Verbraucher sollten deshalb genau darauf achten, unter welchen Vorzeichen sie sich bei einer Bank oder einem Kreditinstitut über die Möglichkeiten für ein Darlehen informieren. Im Rahmen der Beratung sollte klar formuliert werden, ob es sich um eine reine Konditionsanfrage handelt oder ob bereits eine Kreditanfrage vorliegt. Nur so kann gewährleistet werden, dass unverbindliche Beratungen keinen Einfluss auf den SCHUFA-Score nehmen.

Darlehen trotz negativer SCHUFA?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag wirkt sich nachteilig auf die Bonität aus. Da einer Kreditvergabe bei Banken und Kreditinstituten nach Vorgabe des Gesetzgebers mit einer Bonitätsprüfung einhergeht, macht dieses Manko den Antrag für ein Darlehen nicht leichter. Das muss aber nicht bedeuten, dass ein negativer SCHUFA-Score automatisch zur Ablehnung des Kreditgesuchs führt.

Verbraucher können einen Kredit auch mit SCHUFA-Eintrag beantragen. Einige Banken und Kreditinstitute sind bereit, ein Darlehen auch an Antragsteller zu vergeben, die bei der Bonitätsprüfung aufgrund von negativen SCHUFA-Einträgen nicht gut abschneiden. In diesem Fall werden häufig zusätzliche Sicherheiten verlangt, die den Kreditgeber vor Zahlungsausfällen schützen. Außerdem erheben Banken und Kreditinstitute bei einem negativen SCHUFA-Score meist höhere Zinsen auf den zur Verfügung gestellten Darlehensvertrag oder schränken die Höhe des zu vergebenden Kredites ein.

Einige private Kreditanbieter werben mit Darlehen ohne eine Bonitätsprüfung über die SCHUFA. Für Verbraucher, die einen negativen SCHUFA-Score vorzuweisen haben, können diese Angebote verlockend klingen. Hier ist aber Vorsicht geboten. Kredite ohne SCHUFA-Auskunft sind nicht immer seriös und können versteckte Kosten enthalten, die sogar über das erhöhte Zinsniveau eines Bankdarlehens bei negatiem SCHUFA-Score hinausgehen können. Wer ein Darlehen ohne SCHUFA-Auskunft in Anspruch nehmen möchte, sollte die Vertragskonditionen detailliert prüfen, um keine nachteiligen Inhalte zu übersehen.

So wird der SCHUFA-Score ermittelt
Seit ihrer Gründung im Jahr 1927 sammelt die SCHUFA als private Auskunftei deutschlandweit Informationen zum Finanzverhalten der Bundesbürger. Die Datenbank der SCHUFA ist inzwischen auf über eine Milliarde Informationen angewachsen. Aus diesem Fundus erstellt das Privatunternehmen den so genannten SCHUFA-Score, einen Bericht über die Bonität von Privatpersonen und Unternehmen.

In den SCHUFA-Score fließen alle Informationen ein, die der SCHUFA übermittelt werden. Ihre Quellen sind Banken und Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser, digitale Marktplätze, Vermieter und viele andere Partner, die durch ihre Tätigkeit Einblick in einzelne Finanztransaktionen von Personen und Unternehmen erhalten. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass Informationen, auf die die SCHUFA keinen Zugriff durch Datenübermittlung hat, nicht in die Bonitätsprüfung einfließen können. Dazu gehören Nationalität, Religionszugehörigkeit und Familienstand einer Person, ihr allgemeines Konsumverhalten unabhängig von einzelnen Transaktionen, die an die SCHUFA übermittelt werden, die berufliche Tätigkeit und das damit generierte Einkommen sowie allgemeine Vermögensverhältnisse, die nicht SCHUFA-relevant geworden sind.

Relevant für die Übermittlung des SCHUFA-Scores sind dagegen Verträge, die die rund 10.000 Partner der SCHUFA an sie übermitteln. Dazu gehören Banken und Kreditinstitute, Versandhändler, Mobilfunkanbieter, Energieversorger, Zahlungsdienstleister wie PayPal und Klarna, Online-Marktplätze wie Amazon und Vermieter. Übermittelt werden Daten wie

die Eröffnung eines Girokontos, die Anzahl geführter Konten und kritische Bewegungen
Kreditkarten und die Nutzung des damit zur Verfügung gestellten Kreditrahmens
Darlehen und Kredite sowie Kreditanfragen
Mobilfunkverträge
Verträge mit Energieversorgern
Mietverträge
Die Nutzung von Ratenzahlungsoptionen bei Versandhändlern und Zahlungsdienstleistern
Fällige, angemahnte und unbeglichene Rechnungen
Mahnbescheide
Vollstreckungsbescheide
Inkassoverfahren
Verbraucherinsolvenzverfahren

(Quelle: Stiftung Warentest)

Aus den gesammelten Informationen erstellt die SCHUFA den so genannten Basisscore, der die branchenübergreifende Bonität von Personen und Unternehmen in Zahlen ausdrückt. Darüber hinaus gibt es spezielle Branchenscores, die das Finanzverhalten in konkreten Bereichen repräsentieren und von Vertragspartnern wie Mobilfunkanbietern und Energieversorgern gerne abgefragt werden. Auf Wunsch erstellt die SCHUFA auch individuelle Einzelscores nach tagesaktueller Abfrage, die für spezielle Bonitätsanfragen herangezogen werden können.

Diese Angaben zum Zahlungsverhalten wirken sich negativ auf den SCHUFA-Score aus:

Fällige, angemahnte und unbeglichene Rechnungen
Mahnbescheide
Vollstreckungsbescheide
Inkassoverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren

Nur unter bestimmten Voraussetzungen negativ berücksichtigt werden:

Die Beantragung und Nutzung mehrerer Girokonten
Die Beantragung und Nutzung mehrerer Kreditkarten
Die Unterhaltung mehrerer Mobilfunkverträge
Das Vorliegen mehrerer Kreditverträge

Hierbei kommt es darauf an, ob aus den vielfältigen Verträgen ein negatives Zahlungsverhalten resultiert. Werden alle Verbindlichkeiten aus den vorhandenen Verträgen zuverlässig bedient, wirken sie sich nicht negativ auf den SCHUFA-Score aus. Auch die Ausschöpfung eines Dispokredites beim Girokonto muss nicht zwangsläufig negativ zu Buche schlagen.

Aus den positiven und negativen Einträgen in der SCHUFA-Datenbank ermittelt die Auskunftei den SCHUFA-Score, der als Erfüllungswahrscheinlichkeit von Zahlungsverpflichtungen in Prozent angegeben wird. Folgende Einstufungen werden dabei zugrunde gelegt:

> 97,5 Prozent: Sehr geringes Risiko
95 – 97,5 Prozente Geringes Risiko
90 – 95 Prozent Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
80 – 90 Prozent Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko
50 – 80 Prozent Sehr hohes Risiko
< 50 Prozent Sehr kritisches Risiko

So lange bleiben Daten bei der SCHUFA gespeichert
Für die Speicherdauer der von der SCHUFA erhobenen Daten gelten die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschriebenen Löschfristen. Basiert ein Eintrag auf einer offenen Forderung, beginnt die Frist zur Löschung der Daten allerdings erst dann, wenn die Forderung vollständig beglichen wurde. Im März 2023 wurde die Frist zur Löschung von Daten zu Privatinsolvenzen nach einer Anmahnung des Europäischen Gerichtshofes auf sechs Monate reduziert.

Eine sofortige Löschung von Einträgen kann eingefordert werden, wenn die zugrunde liegenden Daten nicht mehr aktuell, unvollständig oder sachlich falsch sind. In diesem Fall sind vom Antragsteller entsprechende Nachweise beizubringen.

Verbraucher können einmal im Jahr kostenlos eine Abfrage ihres SCHUFA-Scores beantragen. Der kostenlose Service beschränkt sich allerdings auf den Basisscore. Einzelne Branchenscores und individuelle Scores sind für Verbraucher kostenpflichtig.

Ist die SCHUFA zur Sammlung und Weitergabe von Daten berechtigt?
Einige ihrer Informationen bezieht die SCHUFA aus öffentlich zugänglichen Quellen. Dazu gehören Schuldnerverzeichnisse oder öffentliche Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren. Der Großteil der Datenbank wird allerdings aus Informationen von Vertragspartnern der Auskunftei gefüllt.

Eine ausdrückliche Zustimmung zur Übermittlung entsprechender Daten an die SCHUFA sieht der Gesetzgeber nicht mehr vor. Seit 25. Mai 2018 kann diese mit der allgemeinen Information zur Datenverarbeitung erfolgen. Für Verbraucher ist seitdem nicht mehr unbedingt ersichtlich, dass sie einen Vertragspartner im Zusammenhang mit ihrer Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung ihrer Daten dazu berechtigt haben, detaillierte Informationen zu ihrem Finanzverhalten an die SCHUFA zu übermitteln.

Nach Angaben der SCHUFA verfügen 90 Prozent der bei ihnen geführten Personen über ausschließlich positive Eintragungen und damit über einen zu 100 Prozent positiven SCHUFA-Score.

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