TRIER. Das Landgericht Trier hat heute einen Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten am 23. Juni 2017 ein Juweliergeschäft in der Trierer Brotstraße betreten und unter Verwendung einer Schusswaffe, sowie eines Reizgases, 38 Armbanduhren im Wert von 110.210,00 Euro entwendet zu haben. Durch das Reizgas wurden bei dem Überfall drei Personen verletzt.
6 Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten als vollstreckt. Das Gericht ordnete weiter die Einziehung des Wertes der Taterträge des Raubes in Höhe von 110.210,- € gegen den Angeklagten als Gesamtschuldner an.