TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) abgelehnt. Oberstaatsanwalt Manfred Stemper bestätigte dies gegenüber unserer Redaktion. Zuerst hatte der SWR in seinen Regionalnachrichten darüber berichtet. Grüne und FDP hatten im März Strafanzeige gegen Leibe wegen dessen Rolle bei der Anmietung des Theater-Probezentrums von den Stadtwerken Trier (SWT) erstattet. „Nach Überprüfung aller Unterlagen sehen wir keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Handeln des Oberbürgermeisters“, sagte Stemper gegenüber unserer Redaktion.
Wie der SWR weiter berichtet, sei es nach Auffassung der Staatsanwalt nicht strafbar, die von den SWT gebauten Gebäude anzumieten – auch ohne Stadtratsbeschluss. Leibe habe niemandem vorsätzlich einen Vermögensschaden zugefügt. Dies hatte unsere Redaktion schon seit Ende März in mehreren Artikeln dargelegt. Zudem sei die Stadt selbst nicht der Lage gewesen, das Projekt „Probezentrum“ zu realisieren, heißt es in den SWR-Nachrichten weiter.
Damit ist die vornehmlich von den Grünen und der FDP initiierte Kampagne gegen den Trierer Stadtchef, die in der Rücktrittsforderung gegenüber Leibe gipfelte, nicht nur politisch, sondern auch juristisch ins Leere gelaufen. Auch die medialen Behauptungen, die Staatsanwaltschaft ermittle immer noch gegen Leibe, erweisen sich nun als falsch: Die Trierer Justizbehörde hat lediglich die Unterlagen zu der sogenannten Affäre überprüft, nun jedoch die Ermittlungen abgelehnt. Ob sich aus der Entscheidung der Staatsanwaltschaft auch politische Konsequenzen – etwa zur Zukunft der Jamaika-Koalition im Rat aus CDU, Grünen und FDP – ergeben, werden die kommenden Wochen bis zur Sommerpause zeigen.
In einer ersten Stellungnahme sagte Leibe gegenüber unserer Redaktion: „Ich fühle mich durch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätigt.“ Es gehe nun darum, so der Stadtchef, „dass wir wieder gemeinsam Kommunalpolitik machen und diese nicht an Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden auslagern“. (et)
Transparenzhinweis: Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters haben wir nach einem Telefonat mit ihm ergänzt.
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