TRIER. Er kann es nicht lassen, und er liegt wieder falsch. Vom politischen Altersruhesitz in Bad Kreuznach meldet sich Triers Ex-Baudezernent Andreas Ludwig (CDU) erneut zu Wort. In einem unserer Redaktion vorliegenden Schreiben an Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) und die Ratsfraktionen behauptet Ludwig nun, er habe die Vorlage zur Ausweitung der umstrittenen städtischen Einheitsmiete nicht initiiert. Der Christdemokrat bezieht sich dabei auf eine Sitzung des Stadtvorstandes vom 6. Juli 2020, in der er tatsächlich sein Veto eingelegt hatte. Doch um besagte Sitzung, in der nur die weitere Anmietung von Flächen auf dem Energie- und Technikpark (ETP) der Stadtwerke beschlossen wurde, geht es überhaupt nicht, sondern um den Juli 2021. Hier erst wurde die Einheitsmiete auch für angemietete Flächen auf dem ETP beschlossen. Erarbeitet und eingebracht wurde das entsprechende Papier von der Gebäudewirtschaft – im Dezernat Ludwig. Auch Ludwigs Parteifreund Thomas Marx, Fraktionschef der CDU im Rat, liegt mit jüngst gemachten öffentlichen Aussagen falsch.
Eine Analyse von Eric Thielen
Es ist hohe Zeit, mit den Mythen, Halbwahrheiten, Unterstellungen und falschen Behauptungen, die inzwischen rund um das Thema „Probezentrum“ wabern, aufzuräumen. Politisch und medial werden die Trierer mit Informationen gefüttert, die im besten Fall auf mangelhafte Information, im schlechtesten Fall auf böse Absicht schließen lassen. Dazu ist es nötig, tief in die – zugegeben – nicht einfach zu durchschauende Materie einzutauchen und sie verständlich darzustellen. Denn bei den vielen Termini wie Vermieter-Mieter-Modell, Einheitsmiete, Mischmiete und Interne Leistungsverrechnung (ILV) fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Das gilt für die Frau und den Mann auf der Straße ebenso wie für viele ehrenamtliche Ratsmitglieder.
Die sogenannte Einheitsmiete in der Internen Leistungsverrechnung (ILV) wurde 2013 unter dem damaligen Oberbürgermeister Klaus Jensen (SPD) und der ehemaligen Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani (CDU) beschlossen. Der Grundgedanke war, im Prinzip der Solidarität eine gerechte Budgetbehandlung für alle städtischen Ämter herbeizuführen. Da das Rathaus wegen des gestiegenen Personalbedarfs aufgrund stetig wachsender Aufgaben, die den Kommunen vom Land und vom Bund zugeschoben werden, immer mehr Platz brauchte, der nur durch die Anmietung externer Gebäude befriedigt werden konnte, erschien dem damaligen Stadtvorstand dieses Vorgehen folgerichtig, zwingend und eben auch solidarisch.
Anhand eines Beispiels mit fiktiven Zahlen wird deutlich, um was es geht: Das städtische Presseamt sitzt im alten Rathaus am Augustinerhof, zahlt mithin keine Miete für seine Räume. Das Kulturamt und das Rechtsamt arbeiten am Viehmarkt, zahlen dort, sagen wir, jeweils 3.000 Euro für ihre Räume, macht in Summe also 6.000 Euro. Jetzt werden die Mieten der drei Ämter zusammengefasst. Gesamtsumme: 6.000 Euro. Diese wird nun durch drei geteilt, heißt also: Der Etat jedes dieser drei Ämter wird im städtischen Haushalt jeweils mit 2.000 Euro Mietzins belastet. Dies gilt seither natürlich für alle städtischen Ämter. Das verstanden Jensen und auch Kaes-Torchiani sowie der Stadtrat, der das Prinzip absegnete, unter Rathaus-interner Gerechtigkeit.
Leibe erbte diese Praxis von seinem Vorgänger, sie war nicht seine Erfindung. Das Problem des neuen Stadtchefs, der 2015 sein Amt antrat, war nun: Die 2013 beschlossene Einheitsmiete in der ILV galt eben nur für Flächen und Gebäude, die vor 2013 angemietet worden waren. Der neue Raumbedarf auf dem ETP wäre somit außen vor gewesen. Heißt in der Konsequenz: Der Etat für StadtRaumTrier (Straßen- und Winterdienst, Friedhöfe, Grünflächen etc.) aus dem Dezernat Thilo Becker sowie das Theater-Budget wären mit den tatsächlichen Mieten – den sogenannten Spitzmieten – für die zusätzlich benötigten Flächen und Gebäude belastet worden. Das jedoch hätte dem Solidar-Prinzip widersprochen.
Folglich musste ein neuer Beschluss her. Doch zunächst wurde am 6. Juli 2020 im Stadtvorstand – mit den Stimmen von Leibe und Kulturdezernent Thomas Schmitt (CDU), bei Enthaltung von Bürgermeisterin Elvira Garbes (Grüne) – die Anmietung weiterer Flächen auf dem ETP im Grundmietvertrag beschlossen. Ludwig legte sein Veto ein, weil er seine Ämter mit dem geplanten Umzug wichtiger Theater-Bereiche auf den ETP zusätzlich belastet sah. Die seit 2013 praktizierte Einheitsmiete erschien dem Christdemokraten urplötzlich nicht mehr transparent genug. Er verlangte, dass dem Theater die exakte Miete auf dessen Etat geschlagen wird. In seinem aktuellen Schreiben an Leibe und die Fraktionen bestätigt Ludwig übrigens indirekt den jüngsten Artikel unserer Redaktion zur politischen Einordnung. Er habe sein schriftlich formuliertes Veto (nur) mit Remonstration überschrieben. Medial ist in den vergangenen Monaten stets behauptet worden, Ludwig habe im juristischen Sinne remonstriert.
Richtig ist, dass die gesamte Einheitsmiete wegen des neuen Flächenbedarfs des Theaters auf dem ETP – wie auch für das Amt StadtRaumTrier – für alle Ämter steigt. Eben nach dem Prinzip der Solidarität. Was Ludwig unterschlägt, ist: Für den riesigen Graubner-Bau am Augustinerhof muss das Theater keine Miete zahlen, da das Gebäude in städtischem Besitz ist. Dennoch wird der jährliche Theater-Etat nach dem Solidarprinzip in der Einheitsmiete für dieses Gebäude belastet, analog zum Presseamt eben, dessen Etat ebenfalls belastet wird. Falsch ist übrigens ferner, dass die Kommunalaufsicht (ADD) die Einheitsmiete an sich kritisiert. Sie rügt vielmehr die Darstellung selbiger im städtischen Haushalt. Darin sieht die ADD ein Versäumnis der Verwaltung, da für die Ratsmitglieder nicht auf den ersten Blick ersichtlich sei, welche exakte Miete für die angemieteten Flächen und Gebäude bezahlt wird. Die Aufsichtsbehörde fordert hier schlicht mehr Transparenz ein.
Ludwig-Dezernat legt Einheitsmiete vor
Doch zurück zur Chronologie. Ludwig hatte also kritisiert, dass die Miete für die Theater-Gebäude auf dem ETP künstlich günstiger gerechnet werde und dass der sogenannte Freiwillige Leistungsbereich (Theater, Stadtmuseum, Stadtbücherei, Bibliothek, Sport, Bildungsmanagement etc.) gegenüber den Pflichtämtern begünstigt werde. Dennoch brachte sein Dezernat im Juli 2021 (Vorlage vom 5. Juli, Sitzung des Stadtvorstandes am 12. Juli) eben diese Einheitsmiete auch für die Flächen auf dem ETP als Vorlage in den Stadtvorstand ein. Federführend hier: die Gebäudewirtschaft aus dem Ludwig-Dezernat.
Wörtlich heißt es in dem Papier, das in nichtöffentlicher Sitzung des Stadtvorstandes beraten wurde: „Die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Kaltmieten im Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells wird geändert. Künftig fließen die Mieten aller Gebäude unabhängig vom Datum ihrer Anmietung in die Gesamtkaltmiete ein. Deren Verteilung auf die Nutzer-Ämter erfolgt nach dem Solidarprinzip pro Quadratmeter genutzter Brutto-Geschoßfläche (sogenannte Einheitsmiete). Die Umstellung erfolgt zum Haushaltsjahr 2022.“ Damit wurden also auch die neuen Flächen auf dem ETP in die Einheitsmiete nach der ILV einbezogen.
Anders als im Jahr zuvor protestierte Ludwig nun nicht mehr. Jetzt stimmte der Christdemokrat der Vorlage aus seinem eigenen Dezernat zu; der Beschluss wurde im Stadtvorstand gefasst. Denn auch seine Kritik, der Freiwillige Leistungsbereich werde bevorzugt, wurde von seinen eigenen Mitarbeitern widerlegt. Die Gebäudewirtschaft hatte die Mietkosten für die Theater-Flächen exakt durchgerechnet. In der damals aktuellen Mietkalkulation – ohne Einheitsmiete – kamen die Experten auf eine Summe von rund 900.000 jährlich für die neuen Theater-Flächen, in der sogenannten Spitzrechnung sogar auf annähernd eine Million Euro pro Jahr. In der Einheitsmiete sank die Summe hingegen auf rund 730.000 Euro jährlich. An besagter Sitzung im Juli 2021 nahmen neben dem damals dreiköpfigen Stadtvorstand vier weitere Mitarbeiter der Verwaltung teil.
Doch damit nicht genug: Ludwig brachte die Vorlage sogar gemeinsam mit Finanzdezernent und Oberbürgermeister Leibe in den Stadtvorstand ein, weil beide Dezernate – Gebäudewirtschaft (Ludwig) und Finanzen (Leibe) – involviert waren. Von Juli 2021 galt also die Einheitsmiete nicht mehr nur für jene Flächen und Gebäude, die vor 2013 vom Rathaus angemietet worden waren, sondern allgemein für alle Mietobjekte, in denen städtische Ämter untergebracht sind. Damit blieb das Prinzip der innerstädtischen Solidarität gewahrt.
Wörtlich hieß es aus der Gebäudewirtschaft dazu: „Mit der Umstellung auf die sogenannte Einheitsmiete sind aufgrund der dargelegten Vergleichsrechnungen die geringstmöglichen Auswirkungen auf den freiwilligen Leistungsbereich zu erwarten.“ Ludwig wurde also von seinen eigenen Mitarbeitern eines Besseren belehrt. Dass der Christdemokrat auf dem politischen Altersruhesitz sich heute nicht mehr an die Vorgänge, die in und aus seinem Dezernat gesteuert wurden, erinnern will oder kann, dürfte politisch motiviert sein. Zusammen mit den Grünen und mit tatkräftiger Unterstützung eines regionalen Mediums hat Ludwig eine Kampagne losgetreten, die ihm nun scheibchenweise um die Ohren fliegt. Ein Vorwurf nach dem anderen löst sich in Luft auf. Er will und muss trotz der gegen ihn sprechenden Fakten recht behalten.
Interessant und zugleich aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang, dass Ludwig seine jüngste E-Mail mit dem beigefügten Schreiben an Leibe eben nicht an die Ratsfraktion der Grünen, sondern direkt an Michael Lichter schickte. Lichter ist, zusammen mit Wolf Buchmann, einer der beiden Wortführer und Antreiber in den seit Monaten anhaltenden persönlichen Attacken auf den Trierer Oberbürgermeister (zur politischen Motivation der beiden Grünen lesen Sie demnächst mehr). Nach Informationen unserer Redaktion fühlen die Grünen sich nach wie vor als Sieger in der angeblichen Affäre. Das jedenfalls soll in einer intern zirkulierenden E-Mail stehen. Grobe Fehleinschätzungen gibt es also nicht nur im Hause Ludwig, sondern auch bei den Protagonisten der Öko-Partei.
Ungeprüft in die Öffentlichkeit
Wie in dieser angeblichen Affäre mit falschen Behauptungen operiert und so ein komplett verfälschtes Bild entsteht, zeigt ein anderes Beispiel. In einem jüngst erschienenen Zeitungsartikel wird CDU-Fraktionschef Thomas Marx wie folgt zitiert: „Die weitere Feststellung der ADD, dass langjährige Mietverträge kein reines Verwaltungshandeln sind, sondern der Stadtrat gefragt werden muss, wirft bei uns die Frage auf, warum das nicht passiert ist bei der Anmietung des Eberhard-Schulgebäudes oder der Büros im Sparkassen-Gebäude auf dem Viehmarkt?“
Das sitzt zunächst einmal und klingt nach einem weiteren, groben Fehler der Verwaltung. Doch eine kurze Recherche ergibt: Die beiden von Marx kritisierten Vorgänge waren im Stadtrat – jeweils in der nichtöffentlichen Sitzung des Gremiums. Über die Anmietung der Büros auf dem Viehmarkt, in denen unter anderem das Kulturamt von Dezernent Markus Nöhl (SPD) und das Rechtsamt von Ralf Britten (CDU) untergebracht sind, stimmte das Stadtparlament am 17. Dezember 2019 (Vorlage 550/2019) und über die ehemalige Eberhard-Schule am 7. Dezember 2023 (Vorlage 452-1/2023) ab. Ungeprüft werden derartige Behauptungen wie jene von Marx in die Öffentlichkeit und mit den Vorgängen befasste Rathaus-Mitarbeiter sowie der gesamte Stadtvorstand in Misskredit gebracht. Triviales Motto: Wir posaunen einfach mal etwas heraus, irgendetwas wird beim Bürger schon hängenbleiben.
Diese Praxis wird seit Monaten angewandt – sei es beim angeblichen schon abgeschlossenen Mietvertrag für das Probezentrum, den es laut Kommunalaufsicht überhaupt nicht gibt, sei es bei der für alle Ämter geltenden Einheitsmiete, die Leibe jedoch erbte und nicht installierte, sei es beim Grundmietvertrag, in dem das Probezentrum eben nicht explizit erwähnt wird, sei es bei den angeblich schon fertiggestellten Theaterbühnen im ETP, die noch gar nicht existieren, sei es bei den angeblichen Verstrickungen der Stadtwerke, die laut medialer Darstellung Vertrauen verspielen, obwohl bei den SWT definitiv keine Fehler gemacht wurden, wie die umfangreiche interne Revision ergab. Wie bei Marx gilt auch hier: möglichst viel hinausposaunen, um einen möglichst großen Schaden anzurichten. Das ist Kommunalpolitik auf unterstem Niveau.
Ferner sollte immer wieder in Erinnerung gerufen werden, dass Grüne und FDP den Rücktritt eines urgewählten Oberbürgermeisters verlangten – mit fadenscheinigen Begründungen. Und ohne die Prüfung der Kommunalaufsicht abzuwarten, was sogar die Ex-Fraktionschefin der Grünen, Nicole Helbig, scharf kritisierte. Denn hier ging es nicht um Untreue (wie die Staatsanwaltschaft bereits feststellte), nicht um persönliche Bereicherung, nicht um Korruption, ja, nicht einmal um einen finanziellen Schaden für die Stadt. Denn die interne Praxis der Einheitsmiete ist ein rein buchhalterischer Vorgang – ohne Gewinn- oder Verlustrechnung. Es ging vielmehr um einen Fehler, der Leibe, Ex-Kulturdezernent Thomas Schmitt und auch Nöhl mit einem fehlenden Stadtratsbeschluss unterlief. Eine Banalität, nicht mehr. Das ist alles, was bleibt.
Alle anderen Überlegungen hinsichtlich des geplanten Probezentrums – wie der Bau in städtischer Eigenregie oder auch der Ankauf der Halle von den SWT – sind nicht mehr wert als die Mondscheinbetrachtungen eines sentimentalen Jünglings. Daran wird auch der Ruf der CDU nach einer Expertenkommission aus Juristen, die den Rat am 27. April informieren sollen, nichts ändern. Reine Träumereien also abseits der Realität, die ins Poesiealbum gehören, die jedoch mit realer Kommunalpolitik im Sinne einer fortschrittlichen und pragmatischen Stadtentwicklung nichts gemein haben. Dennoch bleibt dem Rat das Hoheitsrecht unbenommen, im Mai die geplante Anmietung der Rohbauhalle für das Probezentrum abzulehnen. Auch das gehört zur Wahrheit.


















Man mag es wirklich nicht mehr lesen, so abstoßend empfindet man dieses Theater kommunaler, grüner Politik. Lasst endlich Profis ‚ran, die sich auskennen und lächerliche Ideologie vermeiden. Zum Wohl der Bürger dieser Stadt.
Ich empfand grüne Politik schon immer widerwärtig und abstoßend.