WITTLICH. Großer Ermittlungserfolg für Polizei und Staatsanwaltschaft Trier: Nach monatelangen Ermittlungen wegen des Verdachts der Betäubungsmittelkriminalität hat die Kriminalinspektion Wittlich mehrere Tatverdächtige festgenommen. Auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Römerstraße griffen Einsatzkräfte nach einem mutmaßlichen Drogengeschäft zu. Sieben Männer sitzen inzwischen in Untersuchungshaft.
Zugriff auf Supermarkt-Parkplatz in Wittlich
Die Kriminalinspektion Wittlich hat unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Trier seit mehreren Monaten gegen eine Gruppe von Tatverdächtigen im Alter von 20 bis 42 Jahren ermittelt.
Am Mittwochnachmittag, 27. Mai, kam es schließlich zum Zugriff: Mit Unterstützung von Spezialkräften der Polizei wurden auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Römerstraße in Wittlich sechs Tatverdächtige nach einem mutmaßlichen Drogengeschäft vorläufig festgenommen. Mehr News aus Bernkastel-Wittlich
Zehn Personen vorläufig festgenommen
Im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen wurden vier weitere Tatverdächtige ebenfalls vorläufig festgenommen. Insgesamt nahm die Polizei damit zunächst zehn Personen vorläufig fest.
Bei mehreren Hausdurchsuchungen im Raum Eifel-Mosel-Hunsrück stellten die Einsatzkräfte unter anderem Betäubungsmittel im mittleren zweistelligen Kilobereich, eine mittlere fünfstellige Bargeldsumme sowie ein Auto sicher.
Kokain, Haschisch, Marihuana und Amphetamin sichergestellt
Bei den sichergestellten Betäubungsmitteln handelt es sich nach Angaben der Polizei vor allem um:
Kokain
Haschisch
Marihuana
Amphetamin
Die Ermittlungen richten sich gegen die Gruppe wegen des Verdachts der Betäubungsmittelkriminalität.
Sieben Männer in Untersuchungshaft
Am Donnerstag, 28. Mai, wurden sieben der zehn vorläufig festgenommenen Personen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Trier vorgeführt.
Der Ermittlungsrichter ordnete in allen sieben Fällen Untersuchungshaft an. Die Männer wurden anschließend in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht.
Die drei übrigen Personen wurden aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.


















