Asbestgefahr? Behörde warnt vor Schadstoffen nach Großbrand in Bollendorf

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Foto: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm

BOLLENDORF/BITBURG – Nach einem Großfeuer in Bollendorf-Weilerbach hat die Kreisverwaltung im Eifelkreis eine Handlungsempfehlungen für Anwohner veröffentlicht.

Infolge des Großfeuers in Bollendorf-Weilerbach am 13.05.2026 könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es in Nähe der Brandstelle zu einer Belastung durch schadstoffhaltige Partikel – insbesondere Asbestfasern – gekommen ist.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesbehörde hat daher am 26.05.2026 nachfolgende Handlungsempfehlungen für alle im Bereich der Rauch- und Partikelausbreitung betroffenen Anwohner ausgesprochen:

1. Umgang mit Staubablagerungen (Reinigung von Außenflächen)

· Verbot von trockenem Kehren. Sichtbare Staub-, Asche- oder Rußschichten auf Terrassen, Balkonen, Gartenmöbeln oder Gehwegen dürfen keinesfalls trocken abgekehrt, abgeblasen (z. B. mit Laubbläsern) oder mit Haushaltsstaubsaugern aufgesaugt werden. Dies führt zu einer unmittelbaren Aufwirbelung und Verteilung lungengängiger Asbestfasern in der Atemluft.

· Ausschließlich feuchtes Reinigen. Staubfilme auf glatten Außenflächen sollten vorsorglich feucht abgewischt oder mit einem Wasserschlauch (mit geringem Druck, um Spritzwasser/Aerosolbildung zu vermeiden) abgespült werden. Dadurch werden lose Fasern im Wasser gebunden und können nicht eingeatmet werden.

2. Umgang mit sichtbaren Plattenfragmenten (Bruchstücke)

· Teile nicht mechanisch beanspruchen. Sollten Sie auf Ihrem Grundstück oder Gehwegen Bruchstücke von Faserzementplatten finden, dürfen diese auf keinen Fall zertreten, zerbrochen oder mit dem Auto überfahren werden. Jede mechanische Beschädigung setzt Asbestfasern frei.

· Fassen Sie Fragmente nicht ohne Schutz an.

3. Gartenarbeit und Außenbereiche

· Staubbildung im Garten vermeiden. Bei unumgänglichen Arbeiten in ausgetrockneten Gartenböden im betroffenen Gebiet sollte die Erde vorher leicht mit Wasser befeuchtet werden, um eine Staubentwicklung beim Umgraben oder Unkrautjäten zu verhindern.

· Ernteprodukte gründlich reinigen. Obst, Gemüse und Kräuter aus dem eigenen Garten weisen kein biologisches Risiko auf (Asbest wird von Pflanzen nicht über die Wurzeln in die Frucht aufgenommen). Um jedoch oberflächlich anhaftenden Staub sicher zu entfernen, muss die Ernte vor dem Verzehr sehr gründlich unter fließendem Wasser gewaschen oder geschält werden.

4. Außenflächen

· Nach dem Aufenthalt im Freien sollten Straßenschuhe vor der Wohnung ausgezogen werden, um ein Verschleppen von Faserstäuben in die Wohnräume zu verhindern.

5. Reinigung von Fahrzeugen

· Keine Trockenreinigung. Fahrzeuge nicht trocken abstauben oder abwischen.

· Es wird empfohlen, betroffene Fahrzeuge in einer automatischen Waschanlage reinigen zu lassen, da dort das Waschwasser im Kreislauf gefiltert wird. Bei einer Reinigung zu Hause sollte das Auto vor dem Abwischen mit reichlich fließendem Wasser (ohne Hochdruckreiniger) abgespült werden, um den Staub staubfrei wegzuschwemmen.

6. Nutzung von Regenwasseranlagen (Zisternen / Regentonnen)

· Da Faserstäube von den Dachflächen durch Regen in die Sammelbehälter gespült werden können, sollte der Zulauf zu Regentonnen vorerst unterbrochen werden.

· Bereits gesammeltes Regenwasser aus offenen Tonnen sollte vorerst nicht mittels Rasensprengern oder Spritzdüsen großflächig versprüht werden, um eine Freisetzung von Fasern über den Sprühnebel (Aerosole) nach dem Antrocknen zu vermeiden.

7. Haustiere

· Faserverschleppung verhindern. Hunde oder Freigängerkatzen, die sich im Freien aufgehalten haben, sollten vor dem Betreten der Wohnräume im Freien gründlich abgebürstet oder mit einem feuchten Tuch abgewischt werden, damit keine Faserstäube über das Fell in Polster oder Teppiche getragen werden.

3 Kommentare

  1. Es ist der Bericht und die Warnmeldung eines realen Geschehen vom 20.05. und klingt wie Satire!!
    Die Behörde/Kreisverwaltung des Eifelkreis gibt SCHON 6 Tage nach dem Brand in Bollendorf/-Weilerbach Verhaltensmaßnahmen wegen Belastung durch Asbest bekannt 🤨😠
    Das nenne ich schnelles Handeln, schnelle Information zum schnellen Schutz der Bevölkerung.

  2. Ist schon wieder 1. April???
    Am Tag des Großbrandes fahren Meßfahrzeuge des Zivilschutzes durch die Dörfer, rund um Bollendorf-Weilerbach und Tage später gibt es erst Warnungen an die Bevölkerung, über eine Kontamination???
    Wäre es nicht so ernst, müsste man nun lachen. Ohne weitere Worte 😉 🙂

  3. Auf google Street view sieht man dass das Hallendach ein altes Eternitdach mit Asbestanteil war, von daher Asbestfreisetzung ganz sicher. In Belgien wurde in einem identischen Fall ein ganzes Stadtviertel von einer Spezialfirma gereinigt, hier sollen es die Anwohner selber machen? Das ist ja Anstiftung zu einer Straftat weil unerlaubter Umgang mit Abfällen, Freisetzung gefährlicher Stoffe usw…

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