HÖHEINÖD/WALDFISCHBACH – Nachdem ein elfjähriger Junge in der Südwestpfalz von mindestens einem Hund schwer verletzt worden ist, haben die Behörden erste Maßnahmen angeordnet.
Für die Hunde seien bereits eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet worden, teilte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben, Felix Leidecker, mit. Die Verbandsgemeinde ist als örtliche Ordnungsbehörde für das weitere Verfahren zuständig.
Bei den vier Hunden, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls auf dem Gelände befanden, handelt es sich um Berner Sennenhunde. Im äußersten Fall könnten die Hunde dem Halter entzogen werden, sagte Leidecker. Eine Begutachtung der Tiere sei bereits beauftragt worden. Der Vorfall rückt die Frage nach den Pflichten von Hundehaltern in den Fokus.
Welche Pflichten haben Hundehalter?
Grundsätzlich sind Hundehalter in Deutschland verpflichtet, ihre Tiere artgerecht zu halten und so zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Zudem müssen Hunde steuerlich angemeldet sein. Für Schäden, die ein Hund verursacht, haften Halter. Eine Haftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern vorgeschrieben, nicht in Rheinland-Pfalz.
Was gilt in Rheinland-Pfalz?
Anders als in einigen anderen Bundesländern ist der sogenannte Hundeführerschein in Rheinland-Pfalz für private Hundehalter nicht verpflichtend. «Er dient dazu, zu prüfen und zu vermitteln, wie Besitzer ihr Tier, dessen Verhalten und Körpersprache richtig einschätzen können und ob sie in der Lage sind, Risiken im Alltag zu erkennen und zu vermindern», erklärte die Präsidentin der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz, Alexa Bach.
In der Regel besteht der Hundeführerschein aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Er kann freiwillig bei Hundeschulen oder bei der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz erworben werden. Davon zu unterscheiden ist der Sachkundenachweis. Er ist verpflichtend bei der Haltung sogenannter gefährlicher Hunde. Aufgebaut ist er wie ein erweiterter Hundeführerschein. Er verlangt auch rechtliche Vorgaben bei der Haltung sogenannter gefährlicher Hunde.
Wie viele Hundebisse passieren in Rheinland-Pfalz?
Im Jahr 2025 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt 358 Beißvorfälle mit Hunden registriert, bei denen Menschen verletzt wurden. Das zeigt eine Statistik der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD). 2024 waren es 388 Beißvorfälle.
Zu den Faktoren, die das Risiko schwerer Beißvorfälle erhöhen können, gehören nach Einschätzung der Landestierärztekammer mangelnde Sachkunde, fehlende Grenzsetzung und Gewöhnung an Alltags- und Stresssituationen sowie eine falsche Einschätzung des Hundeverhaltens. Auch eine unzureichende Aufsicht im Kontakt zwischen Hunden und Kindern könne das Risiko erhöhen.
Um Hundebissen vorzubeugen, empfiehlt die Landestierärztekammer eine stärkere Vermittlung von Sachkunde. «Besonders geeignet zur Reduzierung schwerer Beißvorfälle wären aus unserer Sicht daher vor allem eine bessere Schulung im Erkennen von Stress- und Warnsignalen beim Hund, klare Regeln für den Umgang von Kindern mit Hunden und die entsprechende Aufsicht sowie die Sensibilisierung dafür, dass Tiere Rückzugsräume und Ruhephasen benötigen.»
Wann gilt ein Hund als gefährlich?
Als gefährlich gelten nach Angaben der ADD unter anderem Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, Wild oder Vieh hetzen oder reißen, Menschen aggressiv anspringen oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Angriffslust zeigen.
Zudem gelten bestimmte Hunderassen grundsätzlich als gefährlich – in Rheinland-Pfalz gehören Berner Sennenhunde nicht auf diese Liste. Wer einen gefährlichen Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Zum derzeitigen Stand sollen nach Angaben der ADD insgesamt 851 gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz gemeldet sein.


















Dieses unerträgliche Behördengelaber. Und Hundebesitzer argumentieren immer: Die wollen nur spielen.
Gleiches gilt auch bei den „Tretminen“ überall. Einsicht = 0.
Beruflich habe ich im Außendienst mehrfach mit freilaufenden aggressiven Kötern zu tun. Breche dann aus Eigensicherung den Auftrag ab.
Unfähige Behörden und durchgreifen gleich 0. Vielfach kennt man sich halt. Bei diesen lächerlichen Empfehlungen könnte ich kotzen.
Ein Witz, dass in RLP noch nicht mal eine Haftpflicht verpflichtend ist. Dann bleibst du halt auf deinem Schaden und den Folgen sitzen. Auch bei dem Hintergrund, welches Klientel diese Köter hält.
Ein verpflichtender Führerschein und Haftpflicht wäre ein Anfang, da man in D ja auch sonst für allen 💩 einen Führer- oder sonstigen Schein braucht.
Eignung vieler Halter eh fraglich, teils selbst keine Erziehung.
Die bekannte Härte des Rechtsstaats 😂😂😂😂😂😂😂😂😂
So, jetzt könnt ihr Hundefreunde wieder rote Köpfe bekommen und mit den Jammertiraden beginnen.🐶
Ein Berner Sennenhund ist per se ein friedlicher Hund und ein Hütehund. Wie man auf die Idee kommen kann, sich gleich vier davon in der Stadt zu halten ist mir schleierhaft.
Dass ein solcher Hund beisst ist total untypisch, wenn er artgerecht gehalten wird, sprich, auf einem Bauernhof, wo er den ganzen Tag im Freien ist und auf die Tiere aufpasst.
Hält man ihn in der Stadt, dann muss er mehrere Stunden am Tag beschäftigt werden und braucht viel Auslauf, schon alleine die Haltung von vier Hunden dieser Rasse am Stück ist reine Tierquälerei, weil man die gar nicht artgerecht beschäftigen kann.
Da der Hund dann seinen natürlichen Beschützerinstinkt nicht ausleben kann fängt er natürlich irgendwann an, aufgrund der nicht artgerechten Haltung durchzudrehen und agressiv zu werden.
Der Hundebesitzer ist mit Sicherheit wieder eines dieser armen Würstchen, die ihre Minderwertigkeitskomplexe durch das Halten möglichst grosser Hunde kompensieren müssen oder einen möglichst grossen Hund als Statussymbol betrachten.
Würde man diesen vermutlich geistig minderbemittelten Menschen aus seiner natürlichen Umgebung herausreissen und auf einer Alm zum Schafehüten einsetzen, würde er ebenfalls agressiv werden und irgendwann den Postboten beissen.
Da hilft nur Härte, sprich Schadenersatzklage auf Schmerzensgeld und wenn er nicht zahlt Offenbarungseid erzwingen. Ansonsten gibt es in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit der Online-Anzeige, jeden der seinen Köter innerhalb geschlossener Ortschaften nicht anleint anzeigen und fertig, die Anzeige wird dann jeweils ans zuständige Ordnungsamt weitergeleitet. Foto von Köter und ggf. Besitzer oder Autonummer und Adresse, fertig.