Trier: Neue Poller am Hauptmarkt gehen in Betrieb – das müssen Anwohner und Besucher wissen

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Eine „Armis One"-Barriere (Mitte), ergänzt durch vier „Oktablock“-Poller an den Seiten, schützt den Hauptmarkt bei der Veranstaltung „Wine in the City“ ab. Foto: Feuerwehr

TRIER. Ab dem 15. September 2025 um 11 Uhr ist es soweit: Die neuen Hochsicherheitspoller rund um den Hauptmarkt werden offiziell in Betrieb genommen. Wer künftig außerhalb der Lieferzeiten zwischen 6 und 11 Uhr mit dem Auto in die geschützte Zone fahren möchte, benötigt eine Vignette, die die Poller automatisch absenkt.

Hochsicherheitspoller schützen die Innenstadt

Mehrere Linien von Pollern wurden in den vergangenen Monaten an den zentralen Zufahrtsstraßen installiert. Sie sollen den Hauptmarkt und die angrenzenden Bereiche besser schützen, den Lieferverkehr klar regeln und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern.

Übergangsregelung mit festen Sperren

Da die Pollerlinie am Stockplatz erst 2026 gebaut wird, gilt bis dahin eine Übergangslösung: Zwischen Stockplatz, Jakobstraße und Judengasse werden feste Sperren aufgestellt – ähnlich wie beim Weihnachtsmarkt. Diese Straßen werden damit zu Sackgassen für Fahrzeuge, bleiben aber barrierefrei zu Fuß passierbar.

Mehrere Linien mit zum Teil versenkbaren Hochsicherheitspollern wurden an den Zufahrtsstraßen zum Hauptmarkt installiert und gehen im September 2025 in Betrieb; Quelle: Stadt Trier

Ab dem 15. September betrifft die Regelung auch die Gebäude in der Jakobstraße (Hausnummern 1–7 und 32–34) sowie die Judengasse (Hausnummern 1–4 und 7). Eine Zufahrt ist dann nur noch über den Hauptmarkt mit gültiger Ausnahmegenehmigung und Vignette möglich.

So bekommen Sie die Vignette

Die Vignette ist an eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gebunden. Diese erhalten Personen oder Betriebe, die:

  • einen Stellplatz im Pollerbereich besitzen

  • oder zwingend aufgrund ihrer Tätigkeit auf die Zufahrt angewiesen sind (z. B. Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Bestatter).

👉 Wer bereits eine schriftliche Ausnahmegenehmigung hat, muss zusätzlich eine Vignette beantragen. Dies geht formlos per E-Mail an [email protected]. Benötigt werden:

  • die Nummer der bestehenden Ausnahmegenehmigung

  • ein Foto oder Scan des Kfz-Scheins

Die Stadt rechnet mit hoher Nachfrage und längeren Bearbeitungszeiten – eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.

Für einmalige Einfahrten, etwa bei einem Umzug, können die Poller per Telefon abgesenkt werden.

Regeln auch ohne Poller gültig

Wichtig: Auch während der Lieferzeiten zwischen 6 und 11 Uhr, wenn die Poller abgesenkt sind, gilt die Straßenverkehrsordnung. Einfahren dürfen nur Fahrzeuge, die tatsächlich zum Laden und Liefern, zum Transport von Menschen mit Behinderung oder etwa zum Bringen und Abholen bei Arztterminen unterwegs sind.

Alle anderen – wie Taxis, Stellplatzinhaber oder soziale Fahrdienste – benötigen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung.

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2 Kommentare

  1. ….und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern.

    Ich lach`mich tot….

    Die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Triers, haben wir
    als junge Erwachsene…, Ende der Siebziger in vollen Zügen
    genossen…

    Wir waren uns im Römertor einen Film anschauen,
    sind über einen barrirerefreien Hauptmarkt geschlendert,
    haben den angstfreien Mädels zugewunken und haben
    auf dem Viehmarkt bei “ Frittenmax “ eine Portion Pommes
    mit Currywurst gegessen….

    Diese Aufenthaltsqualität hat uns gefallen…., das was jetzt
    vorgeht, hat dieses Prädikat nicht verdient….

    Die Zeiten ändern sich, der Spruch bleibt….,
    “ ….piss´mir nicht den Rücken runter und sage mir, es regnet…“

  2. Boah, das ist nicht die Lösung sondern eine Gaukelei. Psychopathen wird es immer wieder geben, egal ob Deutsche oder Besucher. Was, wenn die nächsten Anschläge oder Amokläufe im Land gar nicht mit dem Auto, sondern auf ganz andere Art erfolgen? Machen wir es dann wie die Ägypter an Ihren Highlight-Points? Militär-Checkpoints und ständige Scharfschützen auf den Dächern?

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