TRIER. Ab dem 15. September 2025 um 11 Uhr ist es soweit: Die neuen Hochsicherheitspoller rund um den Hauptmarkt werden offiziell in Betrieb genommen. Wer künftig außerhalb der Lieferzeiten zwischen 6 und 11 Uhr mit dem Auto in die geschützte Zone fahren möchte, benötigt eine Vignette, die die Poller automatisch absenkt.
Hochsicherheitspoller schützen die Innenstadt
Mehrere Linien von Pollern wurden in den vergangenen Monaten an den zentralen Zufahrtsstraßen installiert. Sie sollen den Hauptmarkt und die angrenzenden Bereiche besser schützen, den Lieferverkehr klar regeln und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern.
Übergangsregelung mit festen Sperren
Da die Pollerlinie am Stockplatz erst 2026 gebaut wird, gilt bis dahin eine Übergangslösung: Zwischen Stockplatz, Jakobstraße und Judengasse werden feste Sperren aufgestellt – ähnlich wie beim Weihnachtsmarkt. Diese Straßen werden damit zu Sackgassen für Fahrzeuge, bleiben aber barrierefrei zu Fuß passierbar.
Ab dem 15. September betrifft die Regelung auch die Gebäude in der Jakobstraße (Hausnummern 1–7 und 32–34) sowie die Judengasse (Hausnummern 1–4 und 7). Eine Zufahrt ist dann nur noch über den Hauptmarkt mit gültiger Ausnahmegenehmigung und Vignette möglich.
So bekommen Sie die Vignette
Die Vignette ist an eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung gebunden. Diese erhalten Personen oder Betriebe, die:
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einen Stellplatz im Pollerbereich besitzen
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oder zwingend aufgrund ihrer Tätigkeit auf die Zufahrt angewiesen sind (z. B. Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Bestatter).
👉 Wer bereits eine schriftliche Ausnahmegenehmigung hat, muss zusätzlich eine Vignette beantragen. Dies geht formlos per E-Mail an [email protected]. Benötigt werden:
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die Nummer der bestehenden Ausnahmegenehmigung
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ein Foto oder Scan des Kfz-Scheins
Die Stadt rechnet mit hoher Nachfrage und längeren Bearbeitungszeiten – eine frühzeitige Antragstellung wird daher empfohlen.
Für einmalige Einfahrten, etwa bei einem Umzug, können die Poller per Telefon abgesenkt werden.
Regeln auch ohne Poller gültig
Wichtig: Auch während der Lieferzeiten zwischen 6 und 11 Uhr, wenn die Poller abgesenkt sind, gilt die Straßenverkehrsordnung. Einfahren dürfen nur Fahrzeuge, die tatsächlich zum Laden und Liefern, zum Transport von Menschen mit Behinderung oder etwa zum Bringen und Abholen bei Arztterminen unterwegs sind.
Alle anderen – wie Taxis, Stellplatzinhaber oder soziale Fahrdienste – benötigen weiterhin eine Ausnahmegenehmigung.















….und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern.
Ich lach`mich tot….
Die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Triers, haben wir
als junge Erwachsene…, Ende der Siebziger in vollen Zügen
genossen…
Wir waren uns im Römertor einen Film anschauen,
sind über einen barrirerefreien Hauptmarkt geschlendert,
haben den angstfreien Mädels zugewunken und haben
auf dem Viehmarkt bei “ Frittenmax “ eine Portion Pommes
mit Currywurst gegessen….
Diese Aufenthaltsqualität hat uns gefallen…., das was jetzt
vorgeht, hat dieses Prädikat nicht verdient….
Die Zeiten ändern sich, der Spruch bleibt….,
“ ….piss´mir nicht den Rücken runter und sage mir, es regnet…“
Boah, das ist nicht die Lösung sondern eine Gaukelei. Psychopathen wird es immer wieder geben, egal ob Deutsche oder Besucher. Was, wenn die nächsten Anschläge oder Amokläufe im Land gar nicht mit dem Auto, sondern auf ganz andere Art erfolgen? Machen wir es dann wie die Ägypter an Ihren Highlight-Points? Militär-Checkpoints und ständige Scharfschützen auf den Dächern?