Bundespolizei Trier: 45 (!) Fahndungstreffer am Wochenende – mehrere unerlaubte Einreisen

0
Foto: dpa

TRIER. Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei Trier neben 45 Fahndungstreffern mehrere unerlaubt eingereiste Personen sowie Verstöße gegen das Straf- und Betäubungsmittelgesetz fest.

Acht Personen verschiedener Nationalitäten reisten ohne die erforderlichen Personaldokumente ins Bundesgebiet ein. Davon wurden sieben an die örtlich zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet, ein albanischer Staatsbürger nach Anordnung der Abschiebehaft zur GfA Ingelheim verbracht. Im Bereich der Außengrenzkontrolle am Flughafen Hahn wurden vier Einreiseverweigerungen aufgrund Nichteinhaltung der Einreisevoraussetzungen ausgesprochen.

Drei Georgier hielten sich zwischen 221 und 632 Tage, ein Brasilianer 322 Tage zu lange im Bundesgebiet auf. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen reisten die Personen in ihre jeweiligen Heimatländer aus. Gegen alle Personen wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht eingeleitet.

Insgesamt sechs Personen wurden in Gewahrsam genommen. Vier Jugendliche und ein Kind waren als vermisst gemeldet und wurden an die Jugendämter Trier und Koblenz übergeben. Ein 52-jähriger Bulgare verbrachte aufgrund übermäßigem Alkoholkonsum – 2,72 Promille – eine Nacht in der Gewahrsamszelle, wo er seinen Rausch ausschlafen konnte.

Im Bereich Prüm legte ein bulgarischer Fahrzeugführer bei der Kontrolle einen totalgefälschten niederländischen Führerschein vor. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.

Weiterhin wurden verschiedene Verstöße im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität bzw. der Eigentumsdelikte – hier Verstöße wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Erschleichens von Leistungen und Betrug – zur Anzeige gebracht. (Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier)

Vorheriger ArtikelChef der Trierer Triwo AG will 20 Millionen Euro am “Hahn” investieren
Nächster ArtikelTrier: Regelmäßige Pendelbusse beim Moselfest Zurlauben – Haltestelle wird verlegt

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.