TRIER. Am 9.5. beginnt vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier der Prozess gegen zwei Angeklagte, denen mehrere schwere Vergehen vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft dem Angeklagten S. als Heranwachsendem und dem Angeklagten U. konkret vor, sich u.a. der Geiselnahme und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht zu haben.
S. und U. werden im Einzelnen folgende Taten zur Last gelegt:
Der Angeklagte S. sei am 8.5.2021 mit einem gewissen A. und einer weiteren unbekannten Person im Stadtgebiet von Trier unterwegs gewesen, wo es zu einer Auseinandersetzung mit T. und C. gekommen sei. Der Angeklagte und seine Begleiter sollen als Fußgänger eine Straße überquert haben, obwohl die Ampel für den C. grün gezeigt habe. C. habe mit seinem Fahrzeug eine Vollbremsung einleiten müssen. Der C. habe zunächst aus dem Auto heraus über den Vorfall zu sprechen versucht. Schließlich sei er aus seinem Fahrzeug ausgestiegen. Auch T. habe sein Fahrzeug angehalten und sei aus diesem ausgestiegen.
Es soll zu einer verbalen Auseinandersetzung zunächst zwischen A. sowie C. und T. gekommen sein. Die Auseinandersetzung sei eskaliert und sei zu einer Rangelei gekommen. Währenddessen habe sich der Angeklagte S. zunächst hinter einem Baum versteckt. Schließlich habe er sein Versteck verlassen, ein zur Abwehr von Tieren vorgesehenes Pfeffergel gezogen und dieses dem T. aus 1,5 bis 2 Metern Entfernung ins Gesicht gesprüht. T. habe Schmerzen erlitten und sei im Krankenhaus behandelt worden.
Ferner habe sich der Angeklagte S. in der Nacht des 26. auf den 27.8.2021 mit dem Angeklagten U. und zwei weiteren Personen in seine Wohnung in Konz begeben, um dort Betäubungsmittel zu konsumieren. Dort habe er 300 Gramm Marihuana-Blüten, rund 150 Ecstasy-Tabletten und 300 Gramm MDMA-Kristalle (Amphetamin) aufbewahrt. In Anwesenheit der anderen habe er die Marihuana-Blüten in Griptütchen zu je 20 Euro verpackt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte S. sich entschlossen haben, sich zukünftig als Betäubungsmittelhändler zu verdingen.
Im weiteren Verlauf des Abends habe der Zeuge S. gegen 1.00 Uhr dem Angeklagten S., dem Angeklagten U. und dem Zeugen G. gegenüber bestätigt, bisexuell zu sein. Die Angeklagten sollen ihn daraufhin beschimpft und mitgeteilt haben, keinen Kontakt mehr mit ihm zu wünschen. Der Zeuge S. habe versucht die Wohnung des Angeklagten S. zu verlassen, was die Angeklagten S. und U. nicht zugelassen haben sollen. Sie sollen zunächst verlangt haben, dass der Zeuge alle gemeinsamen Fotos auf seinem Handy lösche. Der Angeklagte U. habe zudem gedroht, den Zeugen S. „kaputtzuschlagen“, falls er dem nicht nachkomme. Aufgrund der aggressiven Stimmung habe der Zeuge S. erneut versucht die Wohnung zu verlassen, woran ihn die Angeklagten weiterhin gehindert haben sollen.
Gegen 3.00 Uhr habe der Zeuge S. begonnen, Fotos zu löschen. Der Angeklagte U. habe dem Angeklagten S. gegenüber erklärt, dass sie den Zeugen S. umbringen sollten, da dieser zu viel wisse. Der Angeklagte S. habe sich hiermit einverstanden erklärt, woraufhin der Angeklagte U. ein Küchenmesser geholt haben soll und auf den Zeuge S. zugegangen sei. Der Zeuge G. habe sich jedoch vor den Zeugen S. gestellt, woraufhin der Angeklagte U. das Messer weggelegt habe. Der Zeuge S. habe die Drohungen sehr ernst genommen und Todesangst erlitten. Anschließend soll der Zeuge S. weiteren Aufforderungen, Fotos von seinem Handy zu löschen, nachgekommen sein. Weitere Versuche die Wohnung zu verlassen sollen die Angeklagten unterbunden haben.
Um 4.00 Uhr soll die Gruppe die Wohnung des Angeklagten S. verlassen haben, wobei sie den Zeugen S. weiterhin in ihrer Kontrolle behalten haben sollen. Der Angeklagte U. habe dem Zeugen S. ins Gesicht gespuckt und ihn mit den anderen zusammen hin und her geschubst und festgehalten. Gegen 4.20 Uhr sei die Gruppe zurück in die Wohnung des Angeklagten S. gegangen. Dort sollen die Angeklagten verlangt haben, dass der Zeuge S. sein Handy auf die Werkseinstellungen zurücksetzt. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, sollen sie ihm Schläge angedroht haben. Der Zeuge S. sei der Aufforderung gefolgt. Anschließend habe der Angeklagte S. das Handy des Zeugen an sich gerissen und geäußert, dass dieses jetzt ihm gehöre. Schließlich habe er das Handy zurückgegeben, die SIM-Karte jedoch einbehalten. Im Anschluss sollen die Angeklagten S. und U. den Zeugen S. mit Faustschlägen und Tritten traktiert haben. Gegen 6.00 Uhr habe die Gruppe den Zeugen S. gehen lassen.
Am 25.9.2021 soll der Angeklagte nachts und am frühen Morgen mit mehreren unbeteiligten Personen, darunter einem Polizeibeamten, Streit angefangen und die Personen dabei u. a. mit Faustschlägen ins Gesicht attackiert haben. Eine Person habe er in der Bahnhofshalle von Trier durch Tritte mit dem beschuhten Fuß gegen den Oberschenkel und Wade zu Boden gebracht, wo er sodann kurze Zeit auf sie eingetreten habe.
Schließlich sei der Angeklagte von der Polizei gestellt worden. Der Festnahme habe er sich durch Tritte und Schläge zu widersetzen versucht.
Beide Angeklagten sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten und befinden sich derzeit in Untersuchungshaft.
















