Friedbaum gefällt: Gericht weist Klage im Streit um Neupflanzung ab

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Foto: dpa

KOBLENZ. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einen ungewöhnlichen Rechtsstreit um den Stammumfang eines Friedhofsbaumes entschieden.

Demnach besteht kein Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem mindestens 20 Zentimeter dicken Stamm, wie das Gericht am Montag mitteilte (Az.: 1 K 504/21.KO). Es wies damit die Klage eines Mannes ab, dessen Ehefrau auf einem Waldfriedhof in Bad Breisig in einer Urne beigesetzt worden war.

Der Mann hatte Anfang 2020 für 50 Jahre das Nutzungsrecht für die Grabstelle und an dem sogenannten Friedbaum gekauft, er bezahlte dafür mehr als 4000 Euro. Damals befand sich dort eine Rotbuche mit knapp 60 Zentimeter Stammumfang, die von der Stadt später mit der Begründung gefällt wurde, sie gefährde andere Friedhofsbesucher. Neu angepflanzt wurde ein Baum mit einer Stammdicke von lediglich 3,2 Zentimetern. Der Kläger forderte, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden solle – doch das Gericht winkte ab.

Der Stadt sei das in diesem Fall nicht zuzumuten gewesen, weil für die Neupflanzung eines Baumes mit 20 Zentimeter Stammumfang ein Bagger oder eine Baumfräse hätte eingesetzt werden müssen, sonst wäre der Aufwand zu groß gewesen. Dadurch wäre aber die Totenruhe der verstorbenen Ehefrau gestört worden – die Urne hätte umgebettet werden müssen. Dies habe der Kläger aber auch abgelehnt. Gegen die Entscheidung ist die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich.

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