RHEINBÖLLEN. Großeinsatz am Samstagabend in Rheinböllen: Nach mehreren Notrufen wegen einer Schlägerei rückten starke Polizeikräfte an. Vor Ort trafen die Beamten auf rund 30 Personen, die körperlich aufeinander einwirkten. Mehrere Menschen wurden verletzt – darunter auch Personen mit Stichverletzungen.
Mehrere Notrufe wegen Schlägerei in Rheinböllen
Am Samstagabend, 30. Mai 2026, gingen gegen 21 Uhr mehrere Meldungen über den polizeilichen Notruf ein. Gemeldet wurde eine Schlägerei mit etwa 15 bis 20 beteiligten Personen in der Ortslage Rheinböllen.
Aufgrund der Lage wurden umgehend starke Polizeikräfte zur Einsatzörtlichkeit entsandt.
Polizei trifft auf rund 30 Personen auf der Straße
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich die Situation noch größer dar als zunächst gemeldet: Auf der Straße befanden sich nach Polizeiangaben etwa 30 Personen, die körperlich aufeinander einwirkten.
Die Einsatzkräfte trennten die Beteiligten voneinander und brachten die Lage unter Kontrolle.
Neun Personen medizinisch versorgt
Mehrere Menschen erlitten bei der Auseinandersetzung Verletzungen. Darunter waren nach Polizeiangaben auch Stichverletzungen.
Die ebenfalls alarmierten Rettungskräfte versorgten insgesamt neun Personen vor Ort medizinisch. Drei Verletzte wurden zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser gebracht.
Längerer Konflikt zwischen zwei Gruppen?
Nach derzeitigem Ermittlungsstand bestand zwischen zwei Personengruppen bereits seit längerer Zeit ein Konflikt. Dieser soll im Rahmen des Vorfalls eskaliert sein und schließlich in wechselseitigen körperlichen Auseinandersetzungen gemündet haben.
Sieben Personen in Polizeigewahrsam
Zur Verhinderung weiterer Straftaten und Störungen nahm die Polizei insgesamt sieben Personen über Nacht in Gewahrsam.
Gegen die übrigen Beteiligten wurden Platzverweise ausgesprochen.
Die Ermittlungen richten sich derzeit wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen insgesamt elf Personen im Alter zwischen 18 und 56 Jahren.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.


















