SAARLOUIS. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat zwei Anträge von Gastronomiebetrieben gegen die jüngste Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgelehnt.
Die Antragstellerinnen betreiben nach Angaben des Gerichts die Innengastronomie in Kaufhäusern und wandten sich gegen die Schließung von Restaurants bis zum 3. Mai. Ihnen drohe nach eigenen Angaben «wirtschaftliche Existenzvernichtung».
Nach Einschätzung des Gerichts halten sich aber die zeitlich begrenzten Einschränkungen im Rahmen. Die mit der Verordnung verfolgten Ziele, das Infektionsgeschehen einzudämmen, stellten «ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar, demgegenüber die Interessen der Antragstellerinnen zurückstehen» müssten, teilte das Gericht am Mittwoch in Saarlouis mit.