Auch im Landkreis Trier-Saarburg werden bis Ende April Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 1000 Teilnehmern in aufgrund der drohenden Covid-19-Epidemie untersagt. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg wird hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, nachdem das Gesundheitsamt des Landkreises, die Landesregierung und der Bundesgesundheitsminister diese Empfehlung gegeben haben.
Dr. Harald Michels, Leiter des Gesundheitsamtes, empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern dringend, keine Veranstaltungen zu besuchen, wenn sie Husten, Schnupfen oder Grippesymptome haben und eventuell dem Arbeitsplatz „auch mal einen Tag länger“ fernzubleiben. Das gleiche gilt für Kinder in Schulen und kinderbetreuenden Einrichtungen.
Auch bei mild verlaufenden Erkrankungen kann es zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen. Hierbei spielen auch Übertragungen durch Schmierinfektionen eine Rolle. Daher sei auch noch mal an die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie regelmäßiges Händewaschen erinnert. Um die Dynamik der Epidemie und um die Ressourcen des Gesundheitswesens durch die im Moment noch grassierende Grippeepidemie nicht zu überlasten, sind alle Maßnahmen sinnvoll, die eine rasche Weiterverbreitung des Erregers verzögern, um die Gefahr für die Bevölkerung in Grenzen zu halten.
Landrat Günther Schartz betont, dass es aktuell nach wie vor keinen bestätigten Fall einer Corona-Infektion in Trier und dem Landkreis gibt. Im Sinne der Prävention und um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten, ist ein einheitliches Vorgehen der Behörden sinnvoll.
Das Gesundheitsamt Trier hat eine telefonische Hotline eingerichtet, die täglich, auch am Wochenende, von 8 bis 20 Uhr zu erreichen ist: 0651/715-555.
Außerdem steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst in der Stadt Trier zur Verfügung unter der Rufnummer 116 117.