Internet-Shop mit ungewöhnlichen Warenangebot – Staatsanwaltschaft klagt an

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KOBLENZ. Online-Shopping wird immer beliebter. Das Warenangebot des Online-Shops „Chemical Love“ ging der Staatsanwaltschaft Koblenz aber zu weit. Sie erhob jetzt Anklage gegen sechs Verantwortliche des mittlerweile illegalen Online-Shops.

Die Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat jetzt gegen sechs Tatverdächtige im Alter zwischen 23 und 61 Jahren Anklage erhoben.

Ein 30-jähriger Angeschuldigter aus dem Raum Stuttgart soll ab Anfang Mai 2015 über einen zu diesem Zweck erstellten Webshop (www.chemical-love.cc, später www.chemical-love.to) sowie über ein Darknetforum Betäubungsmittel vertrieben haben. Der Warenbestand umfasste insbesondere Amphetamin, daneben Kokain, Crystal Meth, MDMA, verschiedene Sorten Ecstasy-Pillen sowie spätestens ab Juli 2015 Haschisch und ab Oktober 2015 LSD-Trips. Die Bezahlung der von den Kunden bestellten und per Post versandten Betäubungsmittel erfolgte ausschließlich in der digitalen Währung „Bitcoin“. Der Angeschuldigte soll durch die Betäubungsmittelverkäufe – basierend auf dem aktuellen Umrechnungskurs von Bitcoin in Euro – Einnahmen in einer Höhe von rund 3,5 Millionen € erzielt haben.

Es besteht der Verdacht, dass der Angeschuldigte die Betäubungsmittel bei unbekannten Lieferanten in Rotterdam erwarb und mit dem Transport einen weiteren 30-jährigen Angeschuldigten aus Pforzheim beauftragte, der auch für die Verpackung der Bestellungen und die Aufgabe der Sendungen bei der Post zuständig war.

Bei mehreren angeklagten Beschaffungsfahrten, an denen weitere drei Angeklagten beteiligt waren, geht es in der Anklageschrift unter anderem um nicht weniger als 45 Kilogramm Amphetamine, 1,4 Kilogramm Kokain, Heroin, Tausende von LSD-Trips, 2 Kilogramm Haschich, mehrere Kilogramm MDMA in kristalliner Form und kiloweise Ecstasy-Pillen.

Die Liste der Drogen und Vergehen ist schier endlos.

Einem 35-jährigen Mann, der sich ebenso wie die drei vorgenannten Angeschuldigten seit dem 15.04.2016 in Untersuchungshaft befindet, wird in der Anklageschrift vorgeworfen, bei der Beschaffungsfahrt am 14.04.2016 als Kurier fungiert und die rund 45 Kilogramm Amphetamin in seinem Fahrzeug nach Deutschland transportiert zu haben. Zwei weiteren Männern im Alter von 23 und 61 Jahren wird in zwei bzw. fünf Fällen zur Last gelegt, den 30-jährigen Angeschuldigten aus dem Raum Stuttgart zu Treffen mit dem Betäubungsmittellieferanten in den Niederlanden gefahren und damit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben und der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geleistet zu haben.

Zwei der Angeschuldigten haben sich im Wesentlichen geständig gezeigt, zwei weitere Angeschuldigte haben zu den gegen sie erhobenen Tatvorwürfen noch keine Angaben gemacht. Den beiden Tatverdächtigen, denen die „Chaffeurdienste“ zur Last gelegt werden, räumen regelmäßige Fahrten in die Niederlande ein. Sie bestreiten indes, Kenntnis von den kriminellen Zwecken dieser Fahrten gehabt zu haben.

Der Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.

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