BIRKENFELD – In der Nacht von Samstag, dem 28. Juni, auf Sonntag, den 29. Juni 2025, kam es im Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Birkenfeld zu zwei Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol zumindest mitursächlich gewesen sein dürfte.
Erster Vorfall in Sonnenberg-Winnenberg: Drogen- und Alkoholverdacht
Gegen 0.30 Uhr kollidierte ein 40-jähriger Pkw-Fahrer aus der Verbandsgemeinde Birkenfeld in der Ringstraße in Sonnenberg-Winnenberg im Rahmen eines Wendemanövers mit einem geparkten Pkw. Dabei entstand Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich an beiden Fahrzeugen. Im Verlauf der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise, dass der Fahrer möglicherweise sowohl unter Alkohol- als auch Betäubungsmitteleinfluss stand. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und stellten den Führerschein des Mannes sicher. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c StGB eingeleitet.
Zweiter Vorfall in Gollenberg: Hoher Sachschaden und leichte Verletzungen
Etwa 40 Minuten später, um circa 1:10 Uhr, verunglückte ein 58-jähriger Pkw-Fahrer, ebenfalls wohnhaft in der VG Birkenfeld, auf der K7. Der Fahrer war aus Richtung Oberhambach kommend in Fahrtrichtung Birkenfeld unterwegs. Nach bisherigem Ermittlungsstand kam er in der Ortslage Gollenberg aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und des Konsums alkoholischer Getränke in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab. Er kollidierte mit zwei ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen sowie im Nahbereich befindlichen Gebäuden. Es entstand erheblicher Sachschaden in geschätzter Höhe von rund 45.000 Euro. Der Unfallverursacher wurde bei dem Vorfall leicht verletzt. Auch in diesem Fall ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum, was zur Entnahme einer Blutprobe und zur Sicherstellung des Führerscheins führte. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung wurde ebenfalls eingeleitet.
Appell der Polizei: Klare Warnung vor Fahren unter Einfluss
Anlässlich dieser Unfälle appelliert die Polizei Birkenfeld eindringlich an die Bevölkerung, nach dem Genuss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln auf das Führen eines Kraftfahrzeugs zu verzichten. Wer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt und dadurch einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, darunter strafrechtliche Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen, Führerscheinentzug sowie Regressansprüche der Kfz-Haftpflichtversicherung. Zudem können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.












