Prozess: Tachomanipulation und falsche Angaben: Trierer Autoverkäufer sollen Kunden getäuscht haben

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Foto: dpa/Sebastian Kahnert

TRIER. Wie das Amtsgericht Trier mitteilt, beginnt am 29. Oktober der Prozess gegen drei Angeklagte, denen vorgeworfen wird, Käufer beim Verkauf von Gebrauchtwagen durch falsche Angaben betrogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft den beiden männlichen Angeklagten (39 und 25 Jahre alt), die ein Autohaus in Trier betreiben, sowie einer 47-jährigen Frau vor, in mehreren Fällen unrichtige Informationen zum Zustand der verkauften Fahrzeuge gemacht zu haben.

In einem der Fälle, der sich im September 2021 ereignet haben soll, hätten die beiden männlichen Angeklagten ein Fahrzeug für 3.150 Euro verkauft und dabei behauptet, es stamme aus erster Hand und habe lediglich leichte Lackschäden. Tatsächlich soll das Fahrzeug jedoch bereits zwei Vorbesitzer gehabt und sich in einem nicht verkehrssicheren Zustand befunden haben.

Ein weiterer Vorwurf betrifft den Verkauf eines BMW im November 2021. Laut Anklage hätten die drei Beschuldigten dem Käufer dieses Fahrzeugs, das im Besitz der weiblichen Angeklagten gewesen sei, fälschlicherweise einen guten Zustand zugesichert. Bereits nach 100 Kilometern soll das Fahrzeug jedoch eine Fehlermeldung angezeigt haben, die die Weiterfahrt einschränkte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden gehandelt.

Zusätzlich wird dem älteren der beiden männlichen Angeklagten vorgeworfen, zwischen September 2021 und Januar 2022 den Kilometerstand eines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs manipuliert zu haben. Statt der tatsächlichen Laufleistung von 172.500 Kilometern sei dem potenziellen Käufer eine geringere Kilometeranzahl von 160.000 Kilometern angezeigt worden.

Die Verhandlung findet am 29. Oktober vor dem Amtsgericht Trier statt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(Quelle: Amtsgericht Trier)

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