MAINZ. Wer Auto fährt, kennt das. Auf der Suche nach einem Parkplatz entdeckt man endlich einen freien Platz und will ihn schnell belegen. Da kommt es vor, dass der eine oder andere Fahrer entgegen der Fahrtrichtung einparkt – gerade wenn Parkplätze knapp sind. Möglicherweise wissen manche Autofahrer nicht, dass das Falschrum-Parken verboten ist?
Die Stadt Mainz stellt fest, dass das «Parken entgegen der Fahrrichtung» in den vergangenen Jahren «spürbar häufiger auftritt». Und zwar nicht nur in einzelnen Bereichen, sondern in allen Stadtteilen der Landeshauptstadt, wie die Kommune mitteilt. Sie betont: Dieses verkehrswidrige Parkverhalten könne zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.
Auch in Ludwigshafen wird beobachtet, dass mehr Fahrer falsch herum parken. «Das Parkverhalten der Verkehrsteilnehmer lässt allgemein zu wünschen übrig, da oft auf die Beschilderung nicht geachtet wird», teilt ein Sprecher der Stadt mit. Ein spürbarer Anstieg beim Parken entgegen der Fahrtrichtung sei auch in Saarbrücken zu verzeichnen, heißt es von der Stadt.
Die Mitarbeiter der Stadt Mainz seien angewiesen worden, diese Verstöße «gleichförmig konsequent in allen Straßen zu ahnden», sagt der Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes, Daniel Joseph. Auch in Ludwigshafen und in Saarbrücken werde dieses Vergehen geahndet, sagen die Sprecher.
Was ist gefährlich am Falschrum-Parken?
Wenn es dunkel wird, ist ein auf der linken Straßenseite geparktes Fahrzeug deutlich schlechter zu sehen: Die rückwärtigen Reflektoren und Rückleuchten sind für den Fahrer, der in richtiger Richtung unterwegs ist, nicht sichtbar. Brenzelig kann es auch beim Abstellen des Autos werden: «Der Fahrer muss nach links ausscheren und damit unmittelbar in den Gegenverkehr hineinfahren», sagt Joseph.
Vor allem aber ist das Ausparken gefährlich: Radfahrer und Autofahrer könnten wegen der Parkposition und eingeschränkter Sicht – der Fahrer sitzt ja links – erst spät erkannt werden. Und es kann zu waghalsigen Wendemanövern kommen.
Der zuständige Mainzer Dezernent Karsten Lange (CDU) sagt: «Diese Gefährdungssituationen ergeben sich insbesondere beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr.»
So werden diese Parkverstöße geahndet
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Fahrzeuge nur in Fahrtrichtung geparkt werden dürfen – also rechts am Fahrbahnrand. Die Regel gilt auch, wenn es sich um eine Nebenstraße handelt, viele andere auch falsch herum parken oder Verstöße zuvor nicht oder wenig beanstandet wurden, wie die Stadt Mainz mitteilt. Bei einer Ahndung werden 15 bis 35 Euro fällig.
Ausnahmen sind Einbahnstraßen, in denen auch linksseitig geparkt werden darf – aber trotzdem nur in Fahrtrichtung. Und: Sofern kein generelles Fahrverbot gilt, dürfen Autofahrer auch auf der linken Seite parken, wenn auf der rechten Seite Schienen verlegt sind.
Nehmen solche Parkverstöße auch anderswo zu?
Ja, meint der Auto Club Europa (ACE). Auch wenn es keine flächendeckenden Statistiken zu diesem Verkehrsverstoß gebe, «sprechen viele Faktoren dafür, dass entsprechendes Verhalten zumindest häufiger vorkommt oder stärker auffällt», teilt der Verein auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Ein wesentlicher Treiber sei «der steigende Parkdruck», vor allem in urbanen Räumen. Der verfügbare Platz im öffentlichen Straßenraum ist begrenzt, gleichzeitig nimmt die Zahl der Fahrzeuge zu. «In der Folge wächst der Stress bei der Parkplatzsuche und damit auch die Bereitschaft, pragmatische, aber regelwidrige Lösungen zu wählen.»
Das sind weitere mögliche Gründe
Kontrollen in diesem Bereich sind laut ACE vergleichsweise selten. «Das Risiko, für das Parken entgegen der Fahrtrichtung sanktioniert zu werden, wird von vielen Verkehrsteilnehmenden offenbar als gering eingeschätzt.» Hier könnten automatisierte oder digital unterstützte Kontrollsysteme dazu beitragen, die Einhaltung der Regeln zu verbessern.
Bei Elektrofahrzeugen gebe es zudem an Ladesäulen manchmal das Problem, das ein kürzeres Ladekabel nicht in jeder Parksituation ausreiche, um das Auto regelkonform zu erreichen, schreibt der ACE. Je nach Modell befinde sich der Anschluss vorn, hinten oder seitlich. Das könne dazu führen, dass Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung abgestellt würden, um überhaupt laden zu können.
Und: Es sei auszuschließen, dass sich manche Verkehrsteilnehmer der Regelung gar nicht bewusst seien.
Wie sind die erfassten Zahlen?
Eher niedrig. In Mainz entfielen im vergangenen Jahr von 138.676 Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr 316 auf das Parken entgegen der Fahrtrichtung. Auch wenn das ein sehr kleiner Teil sei, gingen damit aber überproportionale Gefahren einher, hieß es.
In Trier gab es 590 Verstöße wegen Parkens entgegen der Fahrtrichtung – bei insgesamt rund 67.000 Fällen. Oft sei es so, dass mehrere Tatbestände zusammen kämen. Bei Einnahmen von 1,6 Millionen Euro (2025) habe der alleinige Verstoß bei 460 Euro gelegen. «Dies liegt vor allem daran, dass der Tatbestand fast ausschließlich als Ergänzung verwendet wurde.»
Auch Koblenz spricht von einem sehr geringen Anteil: Im Jahr 2025 wurden in Koblenz rund 63.000 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr festgestellt. Verstöße durch Parken entgegen der Fahrtrichtung hätten dabei lediglich rund 1,3 Prozent ausgemacht, sagt ein Sprecher.
In Ludwigshafen beliefen sich die Einnahmen auf knapp 2,5 Millionen Euro. Der Tatbestand «Parken entgegen der Fahrtrichtung» lasse sich nicht einzeln herausfiltern, hieß es.
Von rund 70.800 Verfahren in Saarbrücken gingen 90 auf das Falschrum-Parken zurück. Die Gesamteinnahmen lagen bei gut einer Million Euro. (Quelle: Birgit Reichert, dpa)














