Kreis Trier-Saarburg sieht strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen bestätigt — Haushalt genehmigt

0
Banner vor der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Foto: Alexander Scheidweiler

TRIER. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Landkreises Trier-Saarburg für das Jahr 2026 genehmigt. Die Genehmigung ist jedoch mit deutlichen Einschränkungen verbunden: Von den vorgesehenen 40,35 Millionen Euro an Investitionskrediten wurden zunächst lediglich 20 Millionen Euro genehmigt.

Auch bei den Verpflichtungsermächtigungen wurde nur ein Teilbetrag freigegeben. Dadurch kann der Kreis weniger Geld für notwendige Investitionen bereitstellen. Zudem beanstandet die ADD ausdrücklich die Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029.

Landrat Stefan Metzdorf macht deutlich, dass die Genehmigung zwar die Handlungsfähigkeit des Landkreises für das Jahr 2026 sichere, die strukturellen Probleme aber unverändert bestehen blieben: „Die Genehmigung gibt uns für 2026 die notwendige Grundlage zum Handeln. Sie zeigt zugleich sehr deutlich, wie eng die Spielräume der Landkreise inzwischen geworden sind. Gerade bei Jugend- und Sozialausgaben haben wir kaum echten Handlungsspielraum. Gleichzeitig stehen wir vor großen Aufgaben bei Schulneu- und -umbauten sowie bei notwendigen Erweiterungen. Das sind Investitionen in Bildung und Daseinsvorsorge, auf die wir nicht verzichten können.“

In ihrer Verfügung verweist die ADD selbst auf erhebliche Belastungen, insbesondere bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie bei den Aufwendungen der sozialen Sicherung. Genannt werden unter anderem tarifliche und besoldungsrechtliche Entwicklungen, zusätzlicher Personalbedarf sowie Kostensteigerungen insbesondere bei der Eingliederungshilfe und den Hilfen zur Erziehung.

Aus Sicht des Landkreises ist dabei entscheidend: Der zusätzliche Personalbedarf ist in weiten Teilen nicht frei disponierbar. Er ist vielmehr Folge wachsender gesetzlicher Vorgaben, zusätzlicher Aufgaben und steigender fachlicher Anforderungen an die Verwaltung.

Auch die fortschreitende Digitalisierung verursacht erhebliche zusätzliche Belastungen. Software, IT-Sicherheit und Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Plattformen führen zu hohen laufenden Kosten, während einheitliche Standards vielerorts weiterhin fehlen.

Kritisch bewertet Landrat Stefan Metzdorf zudem die Aussagen der ADD zum Kreiskrankenhaus Saarburg. Die für 2026 vorgesehenen Finanzhilfen werden mit Blick auf die Daseinsvorsorge aufsichtsbehördlich geduldet. „Gerade beim Kreiskrankenhaus zeigt sich ein grundlegender Widerspruch: Die Sicherung der Versorgung in der Fläche wird erwartet, die finanziellen Folgen bundespolitischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen bleiben am Ende aber vor Ort hängen. Hinzu kommt, dass stark wachsende Pflichtausgaben vielerorts nicht ausreichend und vor allem nicht dynamisiert gegenfinanziert werden. Das belastet die kommunalen Haushalte zunehmend in Millionenhöhe“, so der Landrat.

Der Landkreis Trier-Saarburg wird die Vorgaben der Haushaltsverfügung nun sorgfältig auswerten und sich zugleich weiterhin mit Nachdruck für eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Aufgaben einsetzen. (Quelle: Kreisverwaltung Trier-Saarburg)

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.