Windkraft-Beben in Trier: Bürgerbegehren soll unzulässig sein – Stadtrat und Becker unter Druck!

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Fotomontage/Symbolbild: Trierer Stadtansicht mit visualisierten Windenergieanlagen auf den Höhen hinter der Innenstadt. Das Bild dient der Veranschaulichung der Debatte um mögliche Auswirkungen auf Stadtbild und Landschaft.

TRIER. Im Streit um die geplanten Windenergieanlagen in Trier gibt es eine neue Entwicklung – und sie ist politisch deutlich gewichtiger, als es die kurzfristige Streichung eines Tagesordnungspunktes vor der gestrigen Stadtratssitzung zunächst vermuten lässt.

Eine kommentierende Analyse von Sebastian Schmitz 

Der Trierer Stadtrat hat den Punkt zur umstrittenen öffentlichen Wegenutzung und Leitungsverlegung für die geplanten Windkraft-Anlagen bei Stahlem/Wetterborn, insbesondere im Zusammenhang mit der Gemarkung Euren, am gestrigen Mittwoch nicht behandelt. Was auf den ersten Blick wie demokratische Demut und Rücksicht auf das laufende, eingereichte Bürgerbegehren wirken konnte, bekommt nach Informationen unserer Redaktion jedoch eine deutlich brisantere Bedeutung: Die Absetzung steht in direktem Zusammenhang mit der Bewertung des Rechtsamtes der Stadt Trier. Das Bürgerbegehren gegen die Windkraftpläne soll demnach unzulässig sein.

Oder weniger vornehm ausgedrückt: Die Bürgerinitiative wurde von der Stadt Trier juristisch abgeräumt – jedenfalls nach der bisherigen Einschätzung des Rechtsamtes.

Gleichzeitig wirft die Chronologie Fragen auf, und der umstrittene Dezernent Becker liefert erneut keinen Auftritt, der Zweifel an seiner kommunikativen Sonderbegabung zerstreuen würde. Becker soll nach exklusiven Informationen unserer Redaktion bereits am Montag den Auftrag erhalten haben Rat, Fraktionen und Bürgerinitiative über die zu diesem Zeitpunkt schon vorliegende Bewertung des Rechtsamtes zu informieren. Ergebnis: Die Fraktionen wurden erst am Mittwochnachmittag, kurz vor der anstehenden Stadtratssitzung, kurzfristig unterrichtet – nach Informationen unserer Redaktion offenbar erst, nachdem OB Wolfram Leibe am Mittwochvormittag nochmals auf die bis dahin ausgebliebene Information gedrängt hatte. Die Bürgerinitiative wurde zunächst offenbar gar nicht offiziell informiert.

Schnell bei Verträgen, langsam bei Information

Brisant ist das auch deshalb, weil Becker ursprünglich – durch den eigentlichen Antrag – vom Stadtrat weitreichend ermächtigt werden sollte, die Wegenutzung und Leitungsverlegung mit dem Vorhabenträger beziehungsweise dem Investor auszuhandeln und das Verfahren bis Ende Juni entscheidend voranzutreiben und abzuschließen. Es ging also nicht um irgendeinen technischen Nebenschauplatz. Denn ohne Wege keine Kräne, ohne Zuwegung keine Rotorblätter, ohne Leitungen keine Einspeisung. Die Wegenutzung ist der praktische Hebel zur Umsetzung der Anlagen – und genau der Punkt, gegen den sich das Bürgerbegehren richtet. 

Soweit die harten Fakten. Und ja: Das klingt nach komplizierter Verwaltungs- und Kommunalpolitik – nach Tagesordnungspunkten, Rechtsamtsbewertungen, Zuständigkeiten, Ermächtigungen, Fristen und Verfahrensfragen. Ist es auch. Aber genau deshalb lohnt es sich, etwas Licht in dieses kommunalpolitische Dickicht zu bringen. Denn hinter der trockenen Verwaltungssprache steht eine hochpolitische Frage nach demokratischer Kultur: Wie geht Trier mit Bürgerbeteiligung um, wenn sie dem Verfahren erstmals wirklich in die Quere kommt? Es geht um Beteiligung, Mitbestimmung und politischen Stil – bei einem Thema, das wegen seiner weitreichenden Folgen das Ohr der Bürger nicht nur verdient, sondern notwendig macht.

Große Ziele, konkrete Eingriffe

Für die einen sind Windräder die Verwirklichung ihrer politischen Ziele und Träume, für andere wiederum eine nicht gewollte, tiefgreifende Veränderung ihrer unmittelbaren Umgebung. Genau darin liegt auch der Kern des Trierer Windräder-Streits.

Zwischen politisch-ideologischem Fernziel und realer, kommunaler Wirklichkeit liegen in der Realität bekanntlich Welten. Was auf höchster Ebene als Beschleunigung, Klimaschutz, Fortschritt und große Transformation etikettiert wird, landet letztendlich dort, wo aus politischen Zielen konkrete Eingriffe und Entscheidungen werden: in den Entscheidungsgremien der Städten und Gemeinden.

Mit ganz konkreten Themen wie Landschaft, Stadtbild, Waldflächen, Wirtschaftswegen, Eigentumsfragen, Naherholung, Heimatgefühl – und vor allem mit Stadtgesellschaften, die zu Recht wissen wollen, was denn eigentlich mit ihrer Stadt geschieht.

Genau an dieser Schnittstelle ist der Trierer Windkraft-Streit in dieser Woche endgültig angekommen. Denn hier zeigt sich exemplarisch, was passiert, wenn große politische Zielsetzungen mit lokaler Betroffenheit konfrontiert werden. Dann wird aus Energiewende plötzlich ein Waldweg. Aus Klimaschutz eine Zufahrt. Aus Transformation eine Leitungstrasse. Aus Beschleunigung eine Ratsvorlage. Und eben aus Bürgerbeteiligung eine Rechtsfrage.

270 Meter-Kolosse sind keine Hundehütten

Fotomontage/Symbolbild: Blick über Trier mit visualisierten Windenergieanlagen auf den Höhen im Hintergrund. Die Darstellung zeigt beispielhaft, wie geplante Anlagen das Stadt- und Landschaftsbild prägen könnten.

Windräder von bis zu fast 270 Metern Höhe sind keine Hundehütten. Es geht um industrielle Großanlagen, die eine Stadt und Region über Jahrzehnte sichtbar verändern.

Solche Anlagen prägen Landschaft. Sie prägen Stadtbild. Sie prägen Heimatgefühl. Wer solche Kolosse in den Trierer Höhenraum stellt, trifft eine Entscheidung für Jahrzehnte. Man kann das politisch vertreten. Man kann es energiewirtschaftlich begründen. Aber dann muss man es den Bürgern offen sagen. Früh. Verständlich. Ehrlich. Nicht scheibchenweise. Nicht in Verwaltungssprache. Und auch nicht mit jener Haltung, die in den vergangenen Veröffentlichungen und Formulierungen der Stadt immer wieder auffällig durchscheint: Wir haben damit eigentlich nichts zu tun.

Die Stadt beschreibt ihre eigene Rolle in dieser Frage auffallend klein. Mal ist der Flächennutzungsplan „nur“ fortgeschrieben worden. Erstaunlich oft wird auf die SGD Nord als eigentliche Genehmigungsbehörde verwiesen. Mal ist die Verwaltung „lediglich“ beteiligt. Dieses „nur“ und „lediglich“ erweckt einen auffälligen Eindruck: als sei die Stadt Trier immer ein bisschen dabei, aber nie so richtig verantwortlich.

Nur am Ende steht eben kein Lediglich-Windrad. Am Ende stehen reale Anlagen, reale Eingriffe und reale Folgen für Landschaft, Wege, Wald und Anwohner.

Formal mag vieles davon erklärbaren natürlich richtig sein. Politisch hat diese auffällige Selbstverkleinerung der eigenen Verantwortung aber zumindest ein Geschmäckle.

Wer einen Baustein setzt, baut mit

Es ist die alte Kunst politischer Verantwortungsteilung: Der eine zeichnet den Plan, der nächste erteilt die Genehmigung, der dritte regelt die Wege und am Ende soll niemand der Baumeister gewesen sein. 

Doch so einfach ist es nicht.

Natürlich baut ein erweiterter Flächennutzungsplan noch kein Windrad. Natürlich ist eine Genehmigung ein eigener Verfahrensschritt mit Zuständigkeit der SGD Nord. Natürlich ist auch die Wegenutzung wieder ein anderer Baustein. Aber zusammen bilden all diese Schritte eine Kette. Und am Ende dieser Kette stehen eben keine Vermerke, sondern Windräder.

Auch wer nur einen Baustein setzt, baut mit.

Denn wer Flächen öffnet, Verfahren begleitet und später über Wege und Leitungen entscheidet, ist nicht bloß Zuschauer. Er ist ein wichtiger Teil der Kette. Wer die Zuwegung ermöglicht, ermöglicht eben nicht nur einen Weg, sondern das Projekt selbst.

Das Bürgerbegehren ist kein Störfall

Umso bemerkenswerter ist die geleistete Aufklärungsarbeit der Bürgerinitiative „Naturschutz Herresthal“. Sie haben genau das getan, was Politik so gerne einfordert: Bürger aktiviert, informiert, mobilisiert.

Nach Angaben aus Kreisen der Initiatoren zeigte sich dabei offenbar auch, wie groß der Informationsbedarf in der Stadt tatsächlich war. Viele Menschen, die vor Supermärkten, bei Veranstaltungen oder im direkten Gespräch angesprochen wurden, hätten demnach bis dahin kaum oder gar nicht gewusst, was auf Trierer Gemarkung konkret geplant ist – und welche Dimensionen die Anlagen haben sollen.

Genau darin liegt die politische Leistung dieser Initiative: Sie hat ein Thema, das sich bequem hinter Fachbegriffen, Vorlagen und Zuständigkeiten verstecken lässt, aus der Verwaltungssprache herausgeholt und in die Stadtgesellschaft getragen. 

Die Initiative hat jedes Recht, sich diesem Vorhaben entgegenzustellen. Es ist legitim, bei einer Entscheidung dieser Größenordnung Widerstand zu organisieren. Es ist legitim, Unterschriften zu sammeln. Und es ist legitim, die Frage zu stellen, ob die Bürger bei einem Projekt, das ihre Stadt auf Jahrzehnte verändert, nicht selbst das letzte Wort haben sollten.

Nach Angaben der Initiative sind bislang mehr als 5.000 Unterschriften zusammengekommen. Zuletzt waren bereits 3.864 gültige Unterschriften bei rund 4.300 geprüften Einträgen festgestellt. Benötigt werden rund 4.160, die problemlos erreicht werden sollten. Das ist kein politisches Hintergrundrauschen. Das ist ein demokratisches Ausrufezeichen.

Wer über Politikverdrossenheit klagt, darf dieses Signal nicht überhören. Und genau hier beginnt die politische Brisanz der Rechtsamtsbewertung.

Was das Rechtsamt beanstandet

Nach Informationen unserer Redaktion soll das Rechtsamt das eingereichte Bürgerbegehren aus mehreren Gründen für unzulässig halten: formelle Fehler, fehlende Entscheidungsfreiheit der Stadt, Bezug zur bereits abgeschlossenen Bauleitplanung – und eine aus Sicht der Verwaltung problematische Begründung. Juristisch mag das tragfähig sein. Politisch ist es damit dennoch nicht erledigt.

Denn ein Bürgerbegehren kann formal scheitern. Der Bürgerwille dahinter verschwindet dadurch jedoch nicht. Tausende Unterschriften lassen sich nicht einfach mit einem Rechtsvermerk aus der politischen Welt schaffen. Rechtliche Zulässigkeit und demokratische Legitimität sind nicht dasselbe.

Das Rechtsamt kann ein Bürgerbegehren juristisch stoppen. Den politischen Konflikt kann es nicht wegprüfen.

Becker, Blankoscheck und späte Kommunikation

Steht weiter politisch unter Druck: Thilo Becker. Foto: Presseamt Trier

Doch der eigentliche politische Schaden entsteht nicht allein durch die Rechtsauffassung. Er entsteht durch den Umgang damit. Wer wusste wann was? Wer wurde informiert? Und warum erst so spät?

Nach Informationen unserer Redaktion soll Becker bereits am Montag – montags tagt in der Regel der Stadtvorstand – den Auftrag erhalten haben, Rat, Fraktionen und Bürgerinitiative über die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegende Bewertung des Rechtsamtes zu informieren. Tatsächlich wurden die Fraktionen aber erst am Mittwochnachmittag, vor der Stadtratssitzung, kurzfristig unterrichtet – und das offenbar auch erst, nachdem OB Wolfram Leibe am Mittwochvormittag nochmals auf die bis dahin ausgebliebene Information der Beteiligten gedrängt hatte. Die Bürgerinitiative wurde zunächst offenbar gar nicht offiziell informiert.

Sollte sich das bestätigen, ist das kein kleiner Kommunikationsfehler. Es ist jener Stil, der Vertrauen beschädigt: spät informieren, knapp begründen, formal verweisen – und sich anschließend wundern, wenn Misstrauen wächst. Denn es stand ja nicht irgendein Antrag im Raum. Es ging um eine weitreichende Vollmacht Beckers, mit dem Investor über Wegenutzung und Leitungsverlegung zu verhandeln. In einfachen Worten: Becker sollte durch den letztlich gestrichenen Antrag freie Hand bekommen, einen zentralen Vertrag für die Standorte Stahlem und Wetterborn auszuhandeln und zeitnah abzuschließen.

Becker sollte also nicht über eine Parkbank verhandeln. Sondern über einen praktischen Schlüssel zur Realisierung eines Projekts, das Wald, Landschaft und Stadtbild sichtbar verändert. Eine Art Blankoscheck an entscheidender Stelle. Und ausgerechnet Becker, offiziell parteilos, von den Grünen nominiert und in Stil wie Kommunikation seit Monaten nicht gerade als Galionsfigur kommunalpolitischer Sensibilität aufgefallen, sollte hier weitreichend ermächtigt werden. 

Hinzu kommt die Frage nach dem Tempo. Bei vielen kommunalen Problemen wirkt Verwaltung oft langsam, schwerfällig, zuständigkeitsverliebt. Doch bei der Windkraft-Zuwegung sollte plötzlich sogar bis Ende Juni verhandelt und abgeschlossen werden.

Warum diese Eile? Warum geht es hier auf einmal so schnell? Muss dieses Projekt wirklich genau jetzt mit dieser Geschwindigkeit durch den Rat, just in dem Moment, in dem ein Bürgerbegehren kurz vor dem Ziel stehen könnte? Natürlich wird es dafür juristische, energiewirtschaftliche und verfahrensrechtliche Begründungen geben. Die gibt es immer.

Flott, flott sollte es offenbar gehen. Nur bei der Kommunikation kam dieses Tempo offenbar nicht an. 

Der Druck des Investors

Eine Erklärung für dieses Tempo mag der Druck des Investors liefern. Eine Entschuldigung ist er nicht.

Die Bundesnetzagentur schreibt Windenergie an Land in regelmäßigen Gebotsterminen aus. Für 2026 sind vier Runden vorgesehen; eine davon fällt auf den 1. August. Wer als Vorhabenträger ein Windkraftprojekt wirtschaftlich planen will, denkt deshalb in Fristen, Zuschlagschancen, Netzanschluss, Verträgen, Finanzierung und Realisierung. Aus Unternehmenssicht ist das nachvollziehbar. Ein Projektierer lebt nicht von politischer Romantik, sondern von Zeitplänen.

Eine Stadt aber muss anders denken.

Sie hat nicht zuerst Ausschreibungskalender, Renditeerwartung und Projektpipeline eines Investors im Blick, sondern Bürger, Stadtbild, Rechtsklarheit und demokratische Legitimation. Trier ist keine Außenstelle eines Windkraftprojektierers. Der Stadtrat ist nicht der Notar eines Vorhabenträgers. Und ein Dezernat ist nicht dafür da, kommunale Konflikte möglichst geräuscharm durch die Verfahrensröhre zu drücken, damit anderswo die Renditerechnung aufgeht.

Natürlich darf ein Investor auf Tempo drängen. Das ist sein gutes Recht. Aber daraus folgt keine politische Pflicht zur Eile. Schon gar nicht dann, wenn parallel ein Bürgerbegehren ins beschriebener Dimension im Raum steht und zentrale Rechtsfragen noch nicht öffentlich geklärt sind.

Wenn wirtschaftlicher Druck auf demokratische Beteiligung trifft, darf nicht automatisch der schnellere Zeitplan gewinnen. Gerade dann muss Politik langsamer, transparenter und sorgfältiger erklären. Denn am Ende geht es nicht nur darum, ob ein Investor seine Fristen hält. Es geht darum, ob eine Stadt ihre demokratische Glaubwürdigkeit behält.

Jetzt ist der Stadtrat dran

An diesem Punkt ist die Sache nicht mehr nur eine Frage für Juristen. Denn auch wenn das Rechtsamt das Bürgerbegehren nach bisheriger Einschätzung für unzulässig hält, ist die Sache politisch nicht erledigt. Zunächst muss der Stadtrat über die Zulässigkeit entscheiden. Er kann der Empfehlung des Rechtsamtes folgen. Dann wäre das Bürgerbegehren formal abgelehnt – und die Bürgerinitiative könnte prüfen, ob sie dagegen rechtlich vorgeht.

Das ist die eine Ebene.

Die andere ist politischer. Denn der Rat ist nicht gezwungen, die mehr als 5.000 Unterschriften anschließend wie ein erledigtes Aktenzeichen zu behandeln. In Rheinland-Pfalz kann der Gemeinderat beziehungsweise in diesem Fall Stadtrat auch selbst beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde/Stadt ein Bürgerentscheid stattfindet. Das wäre dann kein Bürgerbegehren von unten, sondern ein Bürgerentscheid aufgrund eines Ratsbeschlusses.

Natürlich müsste eine solche Frage rechtlich sauber formuliert werden. Natürlich kann auch der Stadtrat nicht einfach Bundesrecht, EEG-Duldungspflichten oder abgeschlossene Bauleitplanung wegwünschen. Aber genau darum geht es jetzt: nicht um politische Symbolik, sondern um die Frage, ob es einen rechtlich tragfähigen Weg gibt, den Bürgerwillen dennoch ernsthaft einzubinden.

Nach Informationen unserer Redaktion soll es im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung genau darüber bereits ausführliche und teils deutliche Diskussionen gegeben haben. Demnach sei fraktionsübergreifend erkennbar gewesen, dass eine Bürgerinitiative, die in so kurzer Zeit so viele Menschen mobilisiert hat, politisch nicht ignoriert werden sollte.

Das ist bemerkenswert. Und es ist richtig.

So soll nun vor der nächsten regulären Befassung des Stadtrates (nach der Sommerpause im September) genauer geprüft werden, wie die rechtliche Ausgangslage aussieht, welche Spielräume bleiben – und ob es einen rechtlich tragfähigen Weg gibt, den Bürgerwillen dennoch ernsthaft einzubinden. Entscheidend wird sein, ob daraus mehr entsteht als nur eine weitere Runde Verwaltungsdeutsch.

Denn der Stadtrat steht jetzt vor einer einfachen, aber unbequemen Frage: Versteckt er sich hinter der Rechtsauffassung des Rathauses, oder übernimmt er selbst politische Verantwortung?

Fazit: Es geht längst nicht mehr nur um Windräder

Am Ende steht in Trier nicht mehr nur die Frage, ob auf den Höhen der Stadt Windräder entstehen. Diese Frage ist natürlich die wichtigste, aber längst nicht mehr die einzige.

Es geht vielmehr auch um politischen Stil. Um Transparenz. Um eine Verwaltung, die ihre eigene Rolle auffallend klein beschreibt, während sie an entscheidenden Bausteinen der Umsetzung beteiligt ist. Um ein Verfahren, das plötzlich Tempo kann, wenn es um die schnelle Abwicklung mit einem Investor geht, aber bei Information und Kommunikation, Bürgerbeteiligung und politischer Erklärung ins Stolpern gerät.

Und es geht um dieses Signal.

Wer dieses Signal nur als juristisches Zulässigkeitsproblem behandelt, macht es sich zu leicht. Ein Bürgerbegehren kann formal scheitern. Der Bürgerwille dahinter bleibt. Man kann ein Verfahren rechtlich sortieren. Vertrauen aber sortiert man nicht mit einem Aktenvermerk.

Wichtig ist deshalb, dass der Stadtrat das Thema offenbar – unter Zustimmung und Beteiligung aller Fraktionen – bereits ernsthaft aufgegriffen hat. Wenn nun vor der nächsten regulären Befassung rechtlich und politisch weiter beraten werden soll, ist das richtig. Das Problem scheint erkannt. 

Jetzt entscheidet sich, ob der Rat den Konflikt politisch annimmt. Ob er prüft, ob ein rechtlich tragfähiger Weg zu mehr Bürgerbeteiligung möglich ist. Und ob er den Mut hat, den Bürgern bei einer Frage dieser Größenordnung mehr zuzutrauen als bloße nachträgliche Kenntnisnahme. Denn der Stadtrat ist das von den Bürgern gewählte politische Organ dieser Stadt. 

Erst die Bürger. Dann die Verträge.

Wer eine Entscheidung trifft, die man noch in Jahrzehnten sehen wird, sollte vorher sehr genau hinhören, was von dieser Entscheidung betroffene Bürger zum Thema zu sagen haben.

Und selbst wenn das Tischtuch zwischen Leibe und Becker nach diesem Vorgang tatsächlich zerschnitten zu sein scheint,  dann muss der Stadtrat jetzt umso mehr darauf achten, dass nicht auch noch das Tischtuch zwischen Politik und Bürgern endgültig zerreißt.

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