Saarland: Skepsis wegen Cannabis-Legalisierung – Polizei fürchtet Hasch-Tourismus

Das Saarland wollte das Cannabis-Gesetz erst noch im Vermittlungsausschuss verbessern. Nun aber tritt es bereits in Kraft. Die Regierung erwartet Schwierigkeiten, die Polizei fürchtet Hasch-Tourismus.

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Ein Mann hält einen Joint in der Hand. Foto: Fabian Sommer/dpa/Illustration

SAARBRÜCKEN. Im Saarland blicken Landesregierung und Polizeigewerkschaft mit deutlicher Skepsis auf die Legalisierung von Cannabis zum 1. April. «Bei einem solchen Paradigmenwechsel wird es unvermeidlich ruckeln, erst recht beim Cannabis-Gesetz, das einfach nicht gut gemacht ist», teilte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger der Deutschen Presse-Agentur mit.

Das Saarland habe das Gesetz deshalb im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag verbessern wollen. «Es wird viele Probleme bei der Umsetzung geben», meinte die SPD-Politikerin. «Wir sollten im Länderkreis eng zusammenbleiben bei Umsetzungsschwierigkeiten, und auch der Bund bleibt in der Verantwortung.»

Regierungssprecher Julian Lange betonte, die saarländische Landesregierung habe sich trotzdem bestmöglich auf das Gesetz vorbereitet. «So ist etwa die Aufarbeitung der Justiz-Akten bereits fast abgeschlossen. Das Gesundheitsministerium arbeitet an zusätzlichen Präventionsmaßnahmen, um vor allem Jugendliche und junge Erwachsene vor den Gefahren des Kiffens zu warnen», betonte er.

Zuständigkeiten für die verschiedenen Teilbereiche der neuen Gesetzeslage seien bereits bestimmt, auch würden die nächsten Schritte beispielsweise mit den Kommunen besprochen. «Auch die Prävention und Verfolgung von Straftaten und die Kontrolle der geltenden Regelungen wird ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der nächsten Wochen und Monate sein», erklärte Lange.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich skeptisch. «In seiner Begründung für das Cannabis-Gesetz spricht das Bundesgesundheitsministerium fälschlicherweise von einer Entlastung der Polizei», sagte der Saar-Landesvorsitzender Markus Sehn. Aus Sicht der DPolG führen die Formulierungen des Gesetzes aber zu einem Mehraufwand bei der Ermittlung und Beweisführung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

«Bei den Formulierungen im Zusammenhang mit der Legalisierung des Anbaus von drei Pflanzen am Wohnort oder dem gewöhnlichen Aufenthalt stellt sich die Frage, wie ein Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt geführt werden soll», meinte Sehn. «Die Erwartungshaltung, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, wird aus Sicht der DPolG ebenfalls nicht erfüllbar sein.» Da der Besitz von 25 Gramm Cannabis am 1. April legal, aber der offizielle Markt nicht bereit sei, werde sich gerade zu Beginn der Schwarzmarkt ausweiten.

«Die Grenznähe des Saarlandes zu Frankreich lässt aus Sicht der DPolG erwarten, dass ein Konsumtourismus einsetzen wird, da Cannabis in Deutschland legal angebaut und legal besessen werden darf. Eine Kontrolle der illegalen Abgabe jedoch ist kaum kontrollierbar», sagte Sehn. «Diese negativen Auswirkungen des Gesetzes stellen insbesondere die massiv unterpersonalisierte saarländische Polizei vor eine Mammutaufgabe.» (Quelle: dpa)

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