Die gestiegenen Energie- als auch Kraftstoffpreise haben sich auf mehrere Dinge ausgewirkt, so auch auf den Fahrtkostenzuschuss für Arbeitgeber. So wird diese Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 angepasst und dadurch erhöht. Welche Auswirkungen genau diese neue Regelung mit sich bringt und wie sie sich auf erstattete oder bezuschusste Beträge beeinflusst, kann man in diesem Artikel erfahren.
Anpassung der Fahrtkostenpauschale
Bis 2020 war die Kilometerpauschale, ab dem 21. zurückgelegten Kilometer, gesetzlich auf 30 Cent pro Kilometer festgelegt. Dieser Wert ist 2021 jedoch um 5 Cent gestiegen, aufgrund der erhöhten Kraftstoffpreise und der pandemiebedingten Mehrbelastung. Dabei hat sich die Anhebung nicht nur auf Fahrten zur ersten Arbeitsstätte bezogen, sondern genauso auf Fahrten nach Hause. Demnach wurde die nächste Anpassung der Fahrtkostenpauschale erst für 2024 geplant. Doch die aktuelle wirtschaftliche Situation und die weiter steigenden Spritpreise haben diese Überarbeitung vorgezogen.
Hinweis: Dabei ist nicht nur die Fahrtkostenpauschale, sondern auch der steuerliche Grundfreibetrag und die Werbungskostenpauschale betroffen, weshalb man sich als Steuerzahler über Änderungen informieren sollte!
Ab 1. Januar 2022 gilt daher ab dem 21. Kilometer eine Pauschale von 38 Cent pro Kilometer. Diese Änderungen sind ab Juni 2022 rückwirkend für das ganze Kalenderjahr gültig und haben dadurch auch Einfluss auf die Fahrtkostenerstattungen und -zuschüsse. Allerdings stellt die Abwicklung der Reisekostenabrechnung eine Ausnahme dar, da hier immer noch der unveränderte Pauschalwert von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer einzurechnen ist.
Erhöht sich dadurch auch der Fahrtkostenzuschuss?
Abhängig vom jeweiligen Arbeitsvertrag kann sich die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale ab dem 21. Kilometer ebenso auf den Arbeitgeber auswirken. Dies ist allerdings nur der Fall, solange die Höhe der Erstattung auf der gesetzlich festgelegten Pauschale basiert und kein arbeitsvertraglich fixierter Festpreis vereinbart wurde. Ist zudem laut Vertrag keine Erstattung, sondern ein Fahrtkostenzuschuss abgemacht, kann dieser immer noch mit 15% Pauschalsteuer versteuert werden. So erhöht sich aufgrund der Anpassung nicht nur die Fahrtkostenpauschale, die auch unter dem Begriff Pendlerpauschale bekannt ist, sondern ebenso der Fahrtkostenzuschuss. Grundsätzlich handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der zusätzlich zu dem monatlichen Entgelt in der vereinbarten Höhe an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Mit diesem Geld sollen die Mehrkosten, die wegen der Fahrten zum Arbeitsplatz anfallen, gedeckt werden. Diese Zusatzleistung ist nicht verpflichtend und wird vom Arbeitgeber freiwillig den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Alternativ werden die Fahrtkosten entweder mit der Entfernungspauschale berechnet oder der Arbeitnehmer macht sie als Werbungskosten steuerrechtlich geltend. Des Weiteren ist der Fahrtkostenzuschuss nicht zweckgebunden, sprich ein Arbeitnehmer muss diesen Betrag nicht nachweislich für den Kauf von Kraftstoff verwenden, sondern kann ihn auch für andere Aufwendungen nutzen.
Wieso ist ein Fahrtkostenzuschuss vorteilhaft für Arbeitnehmer?
Den Fahrtkostenzuschuss kann man quasi als eine Art Gehaltserhöhung ansehen, die nicht zusätzlich versteuert werden muss. Denn die 15%ige pauschale Steuer wird vom Unternehmen übernommen. Gleichzeitig hat es noch den Vorteil, dass man als Arbeitgeber viel attraktiver wird und sich dadurch positiv von anderen Mitbewerbern abheben kann. In Folge ergibt sich also für den Mitarbeiter nicht nur ein Zuschussgeld, sondern ebenfalls eine gesteigerte Arbeitsmotivation.
Zudem profitieren vor allem auch Minijobber von dem Fahrtkostenzuschuss. Da sie nämlich keine Lohnsteuer zahlen und somit keine Fahrtkostenpauschale in den Werbungskosten geltend machen können, ist dies der einzige Weg, die steigenden Kraftstoffpreise auszugleichen.
Wie versteuert man den Fahrtkostenzuschuss?
Sobald es zu der Versteuerung des Fahrtkostenzuschusses kommt, gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder erfolgt dies über die jeweilige Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers oder über den pauschalen Steuersatz von 15%. Damit allerdings die günstigere pauschale Steuer zum Einsatz kommt, müssen die folgenden Punkte auf den Fahrtkostenzuschuss zutreffen:
Auszubildende haben dabei den großen Vorteil, dass auf ihren erhaltenen Fahrtkostenzuschuss weder die regulären noch die pauschalen Steuern anfallen.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Der höchstzulässige steuerbegünstigte Fahrtkostenzuschuss leitet sich von der Fahrtkostenpauschale ab. Um diese zu berechnen, wird die Kilometeranzahl der täglichen Fahrt in die Arbeit genommen und mit den Arbeitstagen im ganzen Jahr addiert. Dabei müssen jedoch diese Tage abgezogen werden:
1. Urlaubstage
2. Krankheitstage
3. Home-Office-Tage
Bei einer regulären 5-Tages-Woche würde man in der Regel auf 220 Arbeitstage im Jahr kommen. Basierend darauf ergibt sich dann der Fahrtkostenzuschuss. Arbeitnehmer, die diese Zusatzleistung erhalten, dürfen allerdings ihre Fahrten nicht auch noch als Werbungskosten geltend machen. Was jedoch möglich ist, ist den Differenzbetrag, sprich die anfallenden Kosten, die nicht vom Fahrtkostenzuschuss gedeckt werden, in der Steuererklärung anzugeben.
Fazit
Aufgrund der immer noch steigenden Kraftstoffpreise wurde die Fahrtkostenpauschale mit 1. Januar 2022 erneut angepasst. So bekommt man nun 38 Cent pro Kilometer, ab dem 21. gefahrenen, erstattet. In Folge erhöht sich somit auch der Fahrtkostenzuschuss, da dieser basierend auf der Pauschale berechnet wird, sofern vertraglich kein festgelegter Betrag ausgemacht wurde. Prinzipiell handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der für Treibstoff oder anderweitige Ausgaben genutzt werden kann. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, diese Sonderleistung zu zahlen, was dadurch sowohl das Verhältnis zu den Mitarbeitern als auch ihre Motivation verbessern kann. Ebenso profitieren Minijobber davon, da der Fahrtkostenzuschuss die einzige Option ist, Fahrtkosten auszugleichen, weil sie nicht von den Werbungskosten Gebrauch machen dürfen.