TRIER. Im Prozess gegen neun Klimaaktivisten, die im Juni 2021 das Moselufer blockiert hatten (lokalo.de berichtete), ist im Hauptverhandlungstermin vom heutigen Mittwoch, 13. September, das Verfahren gegen acht der Angeklagten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen vorläufig eingestellt worden.
Gegenstand des Verfahrens war Nötigung – bei einem Angeklagten in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – sowie bei einem weiteren Angeklagten Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen.
Als Auflagen hat das Gericht festgesetzt:
1. Angeklagter: 300,00 € Geldauflage
2. Angeklagter: 8 Seiten Aufsatz über die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit
3. Angeklagter: 40 Sozialstunden
4. Angeklagter: 200 € Geldauflage
5. Angeklagter: 250,00 € Geldauflage
6. Angeklagter 1500,00 € Geldauflage
7. Angeklagter: 200,00 € Geldauflage
8. Angeklagter: 50 Sozialstunden
Ein Angeklagter erschien nicht
Kommen die Angeklagten den Auflagen jeweils nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Nach Angaben des Amtsgerichts ist ein weiterer Angeklagter nicht erschienen. Gegen diesen ist das Verfahren abgetrennt worden und ein Strafbefehl entsprechend dem Anklagevorwurf erlassen worden, mit dem er zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt worden ist.
Deutschland Doofland.
So wird Kriminalität dank der Grünen zu Heldentum stilisiert.
8 Seiten Aufsatz 😀 Was ein Unfug
Wahnsinn , und ein “ berechtigter “ Mittelfinger kostet 500 € bei Verfahrenseinstellung. Tja, die werden anscheinend wirklich unterstützt .