Trier: Hitlergruß und Drohung mit Molotow-Cocktail – Prozess gegen 36-Jährigen

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Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 9.6. beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen, Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Anklage wirft der zum Tatzeitpunkt 36-jährigen Angeklagten aus Trier vor, zwischen März und August 2021 folgende Straftaten begangen zu haben:

Am 29.3.2021 soll er in der Pfalzeler Straße in Trier mehrfach die Parole „Heil Hitler“ gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben. Noch am selben Tag soll er dort ein aufgestelltes mobiles Verkehrsschild aus der Verankerung gerissen haben.

Am 23.5.2023 soll er an der Tankstelle in der Kaiserstraße zunächst gegenüber Zeugen gedroht haben, einen Molotow-Cocktail zu bauen, und sodann das Vorhaben in die Tat umgesetzt haben, indem er das noch in den Schläuchen befindliche Restbenzin in eine Bierflasche umgefüllt und in deren Hals ein Papiertaschentuch gesteckt haben soll. Die Benzinflasche sei ca. 0,5 cm hoch mit Benzin gefüllt gewesen. Der Angeklagte habe ein Feuerzeug bei sich geführt.

Am 15.6.2023 soll der Angeklagte in der Theodor-Heuss-Allee in Trier wiederholt die verbotene Parole „Sieg Heil“ gerufen haben.

Am 24.8.2021 soll er mittags auf dem Porta-Nigra-Platz in Trier einen fest in der Wand verankerten Abfallbehälter aus der Verankerung gerissen haben, wodurch Sachschaden in Höhe von rund 400,00 Euro entstanden sei. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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