Änderung der Abstandsmessung – so soll der Windenergie-Ausbau vorangetrieben werden

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Windraeder "Symbolbild" Foto: dpa-Archiv

Mit einer Änderung der Abstandsmessung zwischen Windrädern und Siedlungen will die rheinland-pfälzische Landesregierung den Ausbau der Windenergie vorantreiben.

Nach Angaben des Innenministeriums werden die Mindestabstände ab sofort ab der Mitte des Mastfußes bemessen und nicht mehr ab der Rotorspitze. «Mit der geänderten Vorgabe stehen nun weitere Flächen im Land für die Windenergienutzung zur Verfügung», sagte Innen-Staatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) am Donnerstag. Windenergieanlagen dürfen demnach zukünftig durchschnittlich 60 bis 80 Meter näher zu Wohngebieten errichtet werden.

Die Änderung dürfte auch das sogenannte Repowering, die Modernisierung bestehender Anlagen, erleichtern, falls dabei größere Rotorblätter eingesetzt werden. Steingaß verfügte die neue Regelung in einem Rundschreiben an alle Landesplanungsbehörden und Planungsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz. Grundlage ist das Baugesetzbuch des Bundes, das den Ländern derartige Schritte ermöglicht.

Die Innen-Staatssekretärin sprach von einem ersten Schritt zur Umsetzung des neuen Koalitionsvertrags, zu dessen Zielen der Klimaschutz gehört. Die Ampelkoalition hat sich zum Ziel gesetzt, in Rheinland-Pfalz die installierte Leistung von Windkraftanlagen bis 2030 zu verdoppeln.

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