Eilantrag eingereicht: Frau klagt gegen Kontaktbeschränkung der Corona-Verordnung

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Foto: Uwe Anspach (dpa)

SAARLOUIS. Eine Frau im Saarland wehrt sich vor Gericht gegen die Kontaktbeschränkung der Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie habe beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes einen Eilantrag auf vorläufige Außervollzugsetzung gestellt, teilte das OVG am Mittwoch in Saarlouis mit. Nach der aktuellen Verordnung sind private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes nur noch mit maximal einer weiteren Person gestattet.

Die Antragstellerin kritisiert in dem Normenkontrollverfahren, die Kontaktbeschränkung sei zu unbestimmt und stelle außerdem einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, weil er den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffe. Sie werde dadurch gehindert, ihre Enkel gemeinsam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu treffen oder zu besuchen.

Über den Eilantrag solle zeitnah entschieden werden, sagte eine Sprecherin des OVG. Die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist seit dem 11. Januar in Kraft und läuft mit Ablauf des 24. Januars aus.

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2 Kommentare

  1. Der arme Enkel. Auf solch eine Großmutter könnte ich verzichten!
    Apropro „schwerwiegenden Grundrechtseingriff“, das Recht auf Unversehrheit hat auch Jeder!
    Dieses Recht scheint die gute Frau aber nicht so hoch anzusiedeln wie IHR Recht auf (zeitlich begrenzt) Bewegungseinsschränkung (evtl. Verbreitung des Virus).
    Die Welt ist voller Egoisten! Der Gemeinschaftssinn ist eine aussterbende Spezie.
    Und wer trägt jetzt eigentlich die Kosten der Klage? Da ist Sie bestimmt dann doch für die Gemeinschaft!?

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