Zu hoch, zu schwer: Polizei zieht bei Kontrollen wieder mehrere Lkw aus dem Verkehr

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Foto: ZVD Wittlich, SB Schwerverkehr

REGION TRIER – In der jüngsten Zeit beanstandeten Beamte des Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier immer wieder Verstöße gegen die vorgeschriebenen Maße und Gewichte im Bereich des nationalen und internationalen Güterverkehrs.

Dabei wurden insbesondere die Gewichte und Maße aus wirtschaftlichen Aspekten immer wieder überschritten. So wie auch in jüngster Vergangenheit des Öfteren berichtet.

Sattelzug zu hoch

So stoppten die Beamten am gestrigen Morgen auf der A-60 bei Winterspelt einen rumänisch-belgischen Sattelzug, welcher statt der erlaubten 4,00m Gesamthöhe tatsächlich eine Gesamthöhe von 4,25m hatte. Der mit Gestellen für Fahrzeugteile beladene Sattelzug hatte hier das höhenverstellbare Dach nach oben gestellt, so dass hier mehr Ladung befördert werden konnte. Da es jedoch dem Fahrer vor Ort möglich war, das Dach des Anhängers abzusenken, blieb im hiesigen Falle bei einem Bußgeld für Fahrer und Unternehmen.

Lkw fast 30% überladen

Am Nachmittag hielten die Beamten auf der A-1 bei Salmtal einen mit Altreifen beladenen Lkw an, welcher bereits durch seinen äußerlichen Eindruck auf eine Überladung schließen ließ. Auch Berechnungen vor Ort erhärteten den Verdacht, welcher sich auf einer nahegelegenen Waage bestätigte. Denn statt der erlaubten 7.490Kg hatte der Lkw ein tatsächliches Gesamtgewicht von über 9.500Kg und war demnach fast 30% überladen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Von dem Unternehmen wurde trotz polizeilicher Erläuterung lediglich ein Kastenwagen mit unzureichender Zuladungsmöglichkeit entsandt, so dass die Untersagung aufrecht erhalten blieb. Neben dem üblichen Bußgeldverfahren gegen den Fahrer wurde hier ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann (Gewinnabschöpfung). Somit könnte Transport hier nicht wirtschaftlich gewesen sein.

Zwei Sattelzüge zu hoch

Auch am heutigen Tage stoppten die Beamten zwei Sattelzüge auf der A-1 auf der Tank- und Rastanlage Eifel bei Niederöfflingen, welche die zulässige Gesamthöhe überschritten. In einem Fall konnte der Fahrer das hydraulisch absenkbare Dach des Anhängers selbstständig absenken, so dass danach die Weiterfahrt gestattet werden konnte. In dem anderen Fall kann die Sattelzugmaschine ausgetauscht oder das Dach durch die firmeneigene Werkstatt abgesenkt. Erst danach kann die Weiterfahrt gestattet werden, die Untersagung besteht aktuell noch. In beiden Fällen wurden gegen Fahrer und Unternehmen je ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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