Kollision mit Lkw-Anhänger – Schwerverletzter (18) bei heftigem Unfall in der Eifel

0
Foto: Steil-Tv.de

Am heutigen Freitagmorgen, 4. Dezember, kam es gegen 7.45 Uhr auf der L 16 zwischen den Ortschaften Pronsfeld und Schlossheck zu einem folgenreichen Verkehrsunfall.

Nach Angaben der Polizei, war zunächst in 18-jähriger Pkw-Fahrer aus der Verbandsgemeinde Prüm auf L 16 in Fahrtrichtung Schlossheck unterwegs. Aus noch nicht geklärter Ursache kollidierte der 18-jährige Fahrzeugführer in einer Rechtskurve mit dem Anhänger eines entgegenkommenden Sattelzuges.

Durch den Aufprall wurde der Wagen hinter den Lkw geschleudert. Eine 56-jährige Pkw-Fahrerin aus der Verbandsgemeinde Prüm, welche hinter dem Sattelschlepper fuhr, konnte nicht mehr ausweichen und prallte anschließend mit dem Pkw zusammen.

Foto: Steil-Tv.de

Durch den Unfall wurde der schwer verletzte 18-Jährige ins einem Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden. Die 56-Jährige erlitt glücklicherweise „nur“ leichte Verletzungen und konnte nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen.

Vor Ort waren die Feuerwehren aus Prosnfeld, Prüm und Niederprüm, DRK mit einem Notarzt und drei Rettungswagen, die Straßenmeisterei Prüm und die Polizei Prüm. Zur Klärung der Unfallursache beauftragte die Staatsanwaltschaft Trier einen Gutachter. Ebenso war ein Polizeihubschrauber im Einsatz, der eine fotografische Vermessung der Unfallstelle durchführte.

Foto: Steil-Tv.de

Die L 16 bleibt von der Arla bis zur Einmündung an die B 410 in Richtung Pronsfeld bis zur Beendigung der Gutacherarbeiten und Bergungsarbeiten gesperrt. Lieferverkehr zur Arla kann über Schloßheck noch erfolgen.

Vorheriger ArtikelDie Legalisierung der Online-Glücksspiele
Nächster ArtikelSaarburg: Zugfahrt für 29-Jährigen endet mit drei Strafanzeigen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.