TRIER – Die IHK Trier begrüßt den Urteilsspruch der Koblenzer Verwaltungsrichter zu den Grenzkontrollen hinter der luxemburgischen Grenze.
Aus Sicht der Wirtschaft stehen die Auswirkungen dieser Kontrollen auf den Pendlerverkehr, den Waren- und Lieferverkehr sowie auf die grenzüberschreitenden Kundenströme in keinem angemessenen Verhältnis zu Nutzen und Erfolg der Maßnahme.
Insbesondere zu den Stoßzeiten kommt es auf der A64 zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. An der dort dauerhaft eingerichteten Grenzkontrollstelle werden sämtliche Verkehrsteilnehmer über nur eine Spur in Schrittgeschwindigkeit geführt. Die daraus resultierenden massiven Staus verursachen teils erhebliche Zeitverluste und führen zu wachsendem Frust in den Unternehmen, die ohnehin bereits stark belastet sind.
Eine IHK-Umfrage aus dem Herbst 2025 zeigt, dass sich rund zwei Drittel der teilnehmenden Betriebe für eine sofortige oder zeitnahe Abschaffung der Grenzkontrollen ausgesprochen haben. Als Hauptgründe werden die erheblichen Zeitverzögerungen und Umwege genannt, die sowohl zusätzliche Kosten verursachen als auch die Belastung für Mitarbeitende erhöhen. Zudem äußern viele Unternehmen Zweifel an der Wirksamkeit der Kontrollen im Hinblick auf die Bekämpfung illegaler Migration. Diese Zweifel gründen unter anderem darauf, dass die Kontrollstelle weit hinter der eigentlichen Grenze liegt und alternative Routen entweder gar nicht oder lediglich stichprobenartig kontrolliert werden.
Darüber hinaus stellen offene Binnengrenzen einen zentralen Wirtschaftsfaktor für unsere Grenzregion dar. Deutschland und Luxemburg sind wirtschaftlich eng miteinander verflochten, insbesondere durch den intensiven Pendler-, Handels- und Dienstleistungsverkehr. Die bestehenden Grenzkontrollen beeinträchtigen diese gewachsenen Strukturen erheblich. Dies bedauern wir ebenso wie zahlreiche Unternehmen in der Region ausdrücklich.















