TRIER. In der Debatte um die geplanten Probebühnen für das Theater Trier gibt es jetzt ein offizielles Prüfergebnis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat der Stadt Trier ihre kommunalaufsichtliche Bewertung übermittelt – und sieht keinen Rechtsverstoß von Oberbürgermeister Wolfram Leibe (Einen ausführlichen Kommentar zum Thema finden Sie Hier: Die Zerstörer – Intrigen, Fehden und Interessen). Nach Angaben der Stadtverwaltung wird damit die eigene Rechtsauffassung in zentralen Punkten bestätigt. Zugleich benennt die ADD aber auch Kritik an einer seit Jahren geübten Praxis bei der internen Leistungsverrechnung.
ADD legt Ergebnis ihrer Prüfung vor
Die Stadtverwaltung hatte der ADD im Januar nach eigenen Angaben rund 900 Seiten Unterlagen zu den Vorgängen rund um die Errichtung, Herrichtung und Anmietung von Gebäuden und Flächen im Energie- und Technikpark der Stadtwerke (ETP) übergeben.
Geplant war, dort unmittelbar neben den bereits bestehenden Theaterwerkstätten eine Halle der Stadtwerke anzumieten, in der Probebühnen für das Theater Trier entstehen sollen. Die Auslagerung dieser Probebühnen ist Teil des Gesamtkonzepts zur Generalsanierung des Theaters.
Teile des Stadtrats hatten das Vorgehen der Verwaltung in den vergangenen Monaten scharf kritisiert, weil es bislang keinen Stadtratsbeschluss zur Anmietung gegeben hatte. Oberbürgermeister Wolfram Leibe hatte dieses Fehlen eines Beschlusses zu Beginn der Debatte als Versäumnis der Verwaltung eingeräumt und sich dafür beim Rat entschuldigt.
Kein Vertrag über fertige Probebühnen unterzeichnet
Ein zentraler Vorwurf lautete, der Oberbürgermeister habe bereits 2020/2021 einen rechtswirksamen Vertrag mit den Stadtwerken zur Anmietung der Probebühnen unterschrieben.
Nach Darstellung der Stadt kommt die ADD in ihrer 27-seitigen kommunalaufsichtlichen Prüfung nun zu einem anderen Ergebnis. Demnach habe Leibe mit der Unterzeichnung des sogenannten Grundmietvertrags mit den Stadtwerken noch keinen Vertrag für die bis dahin nicht fertiggestellten Probebühnen unterzeichnet. Dies ergebe sich laut Gutachten aus dem eindeutigen Wortlaut des Vertrages.
Ratsbeschluss für Anmietung bleibt notwendig
Gleichzeitig hält die ADD fest, dass für die Anmietung der Probebühnen ein notwendiger Beschluss des Stadtrats noch herbeizuführen ist. Das hatte die Verwaltung nach eigenen Angaben von Beginn an eingeräumt.
Dieser Beschluss wurde inzwischen als Vorlage 072/2026 vom Kulturdezernat vorbereitet und soll in der Mai-Sitzung des Stadtrats beraten werden.
Rechtskonstrukt laut Gutachten grundsätzlich zulässig
Die ADD kommt nach Angaben der Stadt außerdem zu dem Schluss, dass das Rechtskonstrukt der Anmietungen im Energie- und Technikpark als reines Mietverhältnis rechtmäßig sei und keiner gesonderten Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedürfe.
Damit wird nach Darstellung der Verwaltung auch dieser wesentliche Punkt der bisherigen Argumentation bestätigt.
Kritik an Einheitsmiete und interner Leistungsverrechnung
Kritisch bewertet die ADD allerdings die seit 2013 durch die Verwaltung geübte und 2021 auf Vorschlag des damaligen Baudezernenten ausgeweitete Praxis der Bildung einer Einheitsmiete im Rahmen der internen Leistungsverrechnung.
Laut Stadt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass diese Praxis gegen Grundsätze des Haushaltsrechts verstößt. Die ADD spreche dabei von „rein internen Buchungsvorgängen“, bei denen zwar „das Gesamtergebnis der Kommune unberührt (Saldo = 0)” bleibe, den Ratsmitgliedern aber die Steuerungs- und Kontrollfunktion erschwert werde.
Das Gutachten empfehle deshalb, diese Praxis zu ändern.
Verwaltung kündigt Änderungen an
Die Stadtverwaltung erklärt, sie bedauere, dass die seit mehr als zehn Jahren geübte Praxis offenbar nicht den rechtlichen Anforderungen genüge.
Nach ihren Angaben hat die Finanzwirtschaft im Zuge der Diskussionen bereits die Initiative ergriffen und alle Fraktionen zu einem Fachaustausch über Änderungen bei der Haushaltsaufstellung eingeladen, um die Haushaltstransparenzzu verbessern.
Leibe erleichtert – und zugleich nachdenklich
Oberbürgermeister Wolfram Leibe zeigt sich nach Angaben der Stadt zwar erleichtert über das Ergebnis, äußert sich aber auch kritisch zur politischen Debatte der vergangenen Monate.
Er erklärt: „Ich hätte mich gefreut, wenn die Diskussion dazu mit mehr Respekt und Vertrauen in die Redlichkeit der Verwaltung und mit weniger Polemik, persönlicher Aggressivität und politischer Taktiererei geführt worden wäre.“
Kritische Nachfragen des Rates seien selbstverständlich legitim und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich erwünscht. Trotz zahlreicher Erläuterungen des gesamten Stadtvorstands in mehreren Gremiensitzungen seien diese von einigen Ratsmitgliedern nicht nur ignoriert worden. Die Debatte habe laut Leibe sogar in öffentlichen Vorwürfen gegipfelt, er habe gelogen, außerdem in einer aus seiner Sicht politisch motivierten Strafanzeige und Rücktrittsforderungen.
Besonders belastend sei für ihn auch das offen gezeigte Misstrauen gegen engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachämter gewesen.
Solidarität aus der Bevölkerung als „Lichtblick“
Als „Lichtblick“ in dieser Situation bezeichnet Leibe laut Mitteilung die vielen Solidaritätsbekundungen aus der Bevölkerung. Diese hätten Verwaltung und Stadtspitze darin bestärkt, auf den rechtmäßigen Ablauf der Prüfungen durch die zuständigen Stellen zu vertrauen.
Blick nach vorn: Verwaltung will Kritikpunkte aufarbeiten
Für die kommenden Wochen kündigt der Oberbürgermeister an, die von der ADD aufgezeigten Kritikpunkte ernst zu nehmen und gemeinsam mit dem Rat an Lösungen zu arbeiten.
Leibe sagt dazu: „Natürlich beachten wir als Verwaltung die Passagen des Gutachtens besonders, in denen sich zeigt, wo Nachbesserungen in der Arbeit der Verwaltung notwendig sind. Es ist unsere Aufgabe, aufgezeigte Probleme anzugehen und gemeinsam mit dem Rat zu lösen.“
Sein Dank gelte dabei der großen Mehrheit des Stadtrates, die sich konstruktiv und mit grundsätzlichem Vertrauen in die Verwaltung in die Diskussion eingebracht habe.


















