Nach Hotel-Einsturz in Kröv: Ermittlungen gegen Statiker wegen fahrlässiger Tötung!

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Feuerwehrleute erholen sich nach dem Einsatz. Laut Polizei ist ein Stockwerk eines Hotels in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gegen 23.00 Uhr eingebrochen. (zu dpa: «Moselort Kröv nach Hotel-Einsturz unter Schock - zwei Tote»)

KRÖV. Nach dem tragischen Einsturz eines Hotelgebäudes in Kröv am 6. August 2024, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen und acht weitere verletzt wurden, nimmt der Fall nun eine entscheidende Wendung: Die Staatsanwaltschaft Trier hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den verantwortlichen Statiker eingeleitet.

Gutachten: Überlastung der Bausubstanz war Einsturzursache

Ein vom Sachverständigen für Baustatik erstelltes Gutachten bringt neue Erkenntnisse. Die Ursache des Einsturzes sei ein Materialversagen in der überlasteten Altbausubstanz, die bei einer Gebäudeaufstockung in den 1980er-Jahren nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Damals wurde das Hotel oberhalb des Erdgeschosses um zwei Etagen erweitert. Dabei sollen laut Gutachten die Vorgaben des Prüfstatikers nicht korrekt umgesetzt worden sein – mit langfristig katastrophalen Folgen.

Rissbildung und mangelhafte Maßnahmen vor dem Einsturz

Das zum Teil abgerissene Hotel, das eingestürzt ist. An dem Betonquerträger (rechts unten) der eingestürzten Etage kann man erahnen, wo einmal die darunter liegende Etage war. Nach dem Hotel-Einsturz in Kröv haben die Abrissarbeiten zur Bergung der zweiten Leiche begonnen.

Über die Jahre kam es durch Holzfäule in tragenden Bauteilen zu Rissbildungen in der Giebelwand. Als die Betreiber diese Schäden untersuchen ließen, wurde ein Statiker beauftragt, der Bauarbeiten zur Stabilisierung veranlasste. Laut Gutachten brachten diese Arbeiten das Gebäude in einen labilen Zustand, der schließlich zum vollständigen Einsturz führte. Mehr News aus Bernkastel-Wittlich

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass der Statiker erhebliche Gefahren falsch eingeschätzt und unzureichende Abstützmaßnahmen ergriffen haben soll. Trotz der kritischen Lage wurde der Hotelbetrieb nicht eingestellt, was laut Gutachten bei fachgerechter Einschätzung dringend geboten gewesen wäre.

Staatsanwaltschaft ermittelt – Unschuldsvermutung gilt

Infolge dieser vorläufigen Bewertung wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Baugefährdung gegen den Statiker eingeleitet. Eine Stellungnahme des Beschuldigten liegt bislang nicht vor.

Der Architekt der ursprünglichen Aufstockung ist inzwischen verstorben – gegen ihn kann daher kein Verfahren mehr geführt werden.

Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Ermittlungen noch nicht bedeuten, dass eine Straftat begangen wurde. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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