TRIER/SCHWEICH. Am 29. April 2025 muss sich ein 45-jähriger Mann aus Schweich vor dem Amtsgericht Trier verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf seinem Facebook-Profil die Bundesminister Prof. Karl Lauterbach und Robert Habeck beleidigt und deren Tötung gutgeheißen zu haben.
Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Trier soll der Angeklagte im Januar 2024 auf seinem öffentlichen Facebook-Account in zwei Fällen sowohl beleidigende als auch gewaltverherrlichende Äußerungen veröffentlicht haben. Er soll die Minister unter anderem als „Missgeburten“ und „Schwachköpfe“ bezeichnet und dazu aufgerufen haben, sie „an die Wand zu stellen“.
Die Anklage lautet auf Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit der Belohnung und Billigung von Straftaten.
Unschuldsvermutung gilt
Wie bei allen Strafverfahren gilt: Die Schilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und stellt nicht zwangsläufig den aktuellen Stand des Verfahrens dar. Der Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.



















Zum Glück haben wir doch noch Ressourcen genug bei Staatsanwaltschaft und Gericht um solche „Straftäter“ zu Maßregeln, wenn man sonst schon wegen Personalmangel Schwerverbrecher laufen lassen muss .