Nach Schüssen in Trierer Innenstadt: 34-Jähriger wegen versuchten Totschlags angeklagt!

0
Foto: Steil TV

TRIER. Nach dem Polizeieinsatz mit Schüssen in der Trierer Innenstadt im Februar hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen 34-jährigen Mann erhoben. Ihm werden versuchter Totschlag sowie Bedrohung in zwei Fällen vorgeworfen. Die Anklage wurde zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Mann soll mit Küchenmesser Passanten bedroht haben

Der Vorfall ereignete sich am 7. Februar 2026 in der Trierer Innenstadt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann am Nachmittag in verwirrtem Zustand mit einem Küchenmesser im Bereich der Simeonstraße unterwegs gewesen sein.

Dabei soll er das Messer teilweise in Richtung von Passanten gehalten und es sich zeitweise selbst an den Hals gesetzt haben. In zwei Fällen soll er auf Passanten zugegangen sein, das Messer auf sie gerichtet und Stichbewegungen in ihre Richtung gemacht haben. Die Betroffenen sollen sich dadurch bedroht gefühlt haben.

Polizei rückt nach mehreren Notrufen aus

Aufgrund mehrerer Notrufe eilten mehrere Polizeistreifen in die Innenstadt. Die Beamten trafen den 34-Jährigen im Bereich der Fußgängerpassage zwischen dem Kaufhof und dem ehemaligen Kaufhaus Karstadt an.

Dort forderten sie ihn auf, das Küchenmesser niederzulegen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft kam der Mann dieser Aufforderung nicht nach.

Weiteres Messer gezogen – Schüsse auf Beine

Stattdessen soll der Angeschuldigte unvermittelt ein weiteres großes Messer gezogen haben, das er unter seiner Jacke getragen haben soll. Die Klinge soll etwa 23 Zentimeter lang gewesen sein.

Mit diesem Messer soll er auf die nur wenige Meter entfernten Beamten zugelaufen sein. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der hinreichende Verdacht, dass er dabei tödliche Verletzungen der Einsatzkräfte zumindest in Kauf nahm.

Die Polizeibeamten gaben daraufhin zwei Schüsse auf die Beine des Mannes ab. Er wurde dadurch zu Fall gebracht, bevor er die Beamten erreichen konnte. Der 34-Jährige erlitt einen Streifschuss am rechten Fuß sowie einen Durchschuss im linken Knie. Wegen der Knieverletzung befindet er sich laut Staatsanwaltschaft weiterhin in stationärer Behandlung.

Psychische Erkrankung im Raum

Nach den bisherigen Ermittlungen leidet der Angeschuldigte an einer psychischen Erkrankung. Seine Schuldfähigkeit dürfte zur Tatzeit nach vorläufiger Bewertung zumindest erheblich vermindert gewesen sein.

Zur Klärung hat die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt noch nicht vor. Die abschließende Bewertung bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.

Schusswaffengebrauch laut Staatsanwaltschaft rechtmäßig

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem Verfahren auch den Schusswaffengebrauch durch die eingesetzten Polizeibeamten geprüft. Nach ihrer Bewertung war der Einsatz der Schusswaffen rechtmäßig.

Er sei zum einen durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Zum anderen hätten die Voraussetzungen für den Einsatz einer Schusswaffe gegen eine Person nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz vorgelegen.

Landgericht muss über Hauptverfahren entscheiden

Das Landgericht Trier muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Ein Termin für eine mögliche Hauptverhandlung steht bislang noch nicht fest.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.