Daueraufgabe KI: Länderübergreifender Expertenkreis konstituiert sich in RLP

Ob medizinische Diagnosen oder Bewerbungsverfahren - künstliche Intelligenz kommt an vielen Stellen zum Einsatz. Ein neu geschaffenes Gremium der Datenschutzbeauftragten hat das im Blick.

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Foto: Oliver Berg / dpa / Symbolbild

MAINZ. Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer verstetigen ihre Beschäftigung mit Künstlicher Intelligenz (KI) in einem neu geschaffenen Gremium. Dem Arbeitskreis KI wird der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann gemeinsam mit seinem baden-württembergischen Amtskollegen Tobias Keber vorsitzen.

«KI wird uns nicht mehr verlassen – im Gegenteil», sagte Kugelmann der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Genau dem solle mit dem Arbeitskreis, einer Art Expertenkreis zu verschiedenen Fragen rund um Künstliche Intelligenz, Rechnung getragen werden.

Es sei einfach eine Daueraufgabe, Innovationen aus Datenschutzsicht zu begleiten, sagte Kugelmann. Sollte ein KI-Thema etwa auf europäischer Ebene auftauchen, solle der Arbeitskreis, wenn nötig, auch kurzfristig zusammenkommen und reagieren können. Vertreter in den Arbeitskreis schickten sowohl der Bund als auch alle Länder, voraussichtlich werde er rund 20 Personen umfassen, darunter Informatiker und Juristen. Zu seiner konstituierenden Sitzung soll der Arbeitskreis am 23. Januar in Mainz zusammenkommen.

Von Grundsatzfragen bis hin zu konkreten Themenfeldern

Der Arbeitskreis wird die einst geschaffene, aber nie auf Dauer angelegte Taskforce KI der Datenschutzbeauftragten ablösen. Er werde sich mit Grundsatzfragen zur KI, aber auch mit ganz konkreten Themen wie etwa dem Recht von Betroffenen auf das Löschen falscher von KI produzierten Inhalten beschäftigen. Er soll außerdem Handlungsempfehlungen entwickeln, wie KI datenschutzkonform eingesetzt werden kann.

Es sei immer eine Gratwanderung zwischen Anforderungen des Datenschutzes und einer gewissen Offenheit für Innovationen, sagte Kugelmann. Handlungsfelder, die den Arbeitskreis voraussichtlich beschäftigen, sind ihm zufolge die Nutzung von KI im Gesundheitswesen etwa bei der Diagnostik sowie bei Bewerbungsprozessen. (Quelle: dpa)

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