
MAINZ. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind in Rheinland-Pfalz rund 950 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden. Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 3.324 Abtreibungen, wie aus einer Antwort des Familienministeriums auf eine kleine Anfrage des mittlerweile fraktionslosen AfD-Politikers Michael Frisch hervorgeht. Ein Jahr zuvor waren es demnach 2.962 Schwangerschaftsabbrüche.
Bei den allermeisten Abbrüche galt die sogenannte Beratungsregelung als rechtlicher Grund. Nach der Beratungsregelung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn die Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen und nach einem Beratungsgespräch abgebrochen wird. In den ersten drei Monaten dieses Jahres traf dies auf rund 910 der durchgeführten Abbrüche zu. Bei den restlichen 40 bestand laut Ministerium eine medizinische Indikation. Derzeit gibt es im Land 77 Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte.
Regierung begrüßt Empfehlung zur Entkriminalisierung
Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt den Vorschlag einer Expertenkommission, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu entkriminalisieren. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen sei «ein unveräußerliches Menschenrecht von Frauen», schreibt das Familienministerium.
Aus Sicht der Landesregierung sollte es möglich sein, dass Frauen einen Abbruch unter medizinisch unbedenklichen Bedingungen und unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes durchführen lassen könnten. «Dies wird durch die bestehende Verortung des Schwangerschaftsabbruches als Straftat im Strafgesetzbuch erheblich erschwert», heißt es weiter. Die Landesregierung begrüße daher die Empfehlung der Expertenkommission, sie stelle die Straflosigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zumindest in der Frühphase sicher.
Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.
Über die Abschaffung des Paragrafen wird immer wieder gestritten. Zuletzt hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfohlen, Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft zu entkriminalisieren. (Quelle: dpa)
Petaleute stehen heulend vor dem Hühnerstall, weil dort männliche Küken getötet werden, wenn Menschenkinder getötet werden, interessiert das kaum. Abtreibung ist Mord.
Abtreibung als Menschenrecht zu bezeichnen, ist ein klarer Verstoß gegen Grundgesetz Artikel 1 und 2. Ausgerechnet von denen, die nicht müde werden, anderen solche Verstöße vorzuwerfen. Eigentlich müsste der Verfassungsschutz jetzt die Landesregierung ins Visier nehmen.
Schade, dass lokalo zwar meine Anfrage zitiert, aber nicht die dazu gehörige Pressemitteilung, die ich der Redaktion ebenfalls übersandt hatte. Deshalb für die Leser hier meine Stellungnahme:
Wie der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Michael Frisch zu entnehmen ist, ist die Zahl der in Rheinland-Pfalz durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche von 2021 bis zum 1. Quartal 2024 um über 44% gestiegen (2024 hochgerechnet auf das ganze Jahr). Gleichzeitig war die Zahl der Lebendgeburten im Bundesland deutlich rückläufig.
Hierzu erklärt Michael Frisch: „Noch nie zuvor hat es in vergleichbarer Zeit einen so drastischen Anstieg von Schwangerschaftsabbrüchen in Rheinland-Pfalz gegeben. Diese Entwicklung ist nicht nur ethisch bedenklich, sondern wirft auch die Frage auf, inwieweit der Staat hier noch seiner Verpflichtung zum Schutz jedes menschlichen Lebens gerecht wird. Hinzu kommen die demographischen Auswirkungen: Wenn die Zahl der Geburten weiter sinkt, werden sich die jetzt schon spürbaren Folgen fehlender Kinder immer mehr verschärfen. Eine Gesellschaft, die nicht mehr den Willen hat, für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen, kann auf Dauer nicht bestehen.
Dass die Landesregierung angesichts dieser Fakten keinen anderen politischen Handlungsbedarf sieht, als den ohnehin schon lückenhaften strafrechtlichen Schutz ungeborener Kinder vollständig aufzuheben, ist skandalös. Ich fordere Familienministerin Binz auf, die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz umzusetzen, Frauen im Schwangerschaftskonflikt besser zu unterstützen sowie jungen Menschen mit geeigneten familienpolitischen Maßnahmen die Gründung von Familien zu erleichtern. Der von der Landesregierung aus ideologischen Gründen betriebenen Totalabbau des grundgesetzlich garantierten Lebensrechts ist dagegen als eindeutig verfassungswidrig abzulehnen.“
@Herr Frisch
Um das mal hier klarzustellen. Ich vertraue unserer Regierung und Ihnen vertraue ich nicht. Unsere Regierung hat uns zichfach erklärt was von Personen zu halten ist, die AFD Gedankengut anhängen und uns in die Irre führen wollen.Sie gehören offensichtlich dazu und deshalb kann ich nur jedermann empfehlen: lass Euch nicht in die Irre führen!
Glaubt an die Wahrheit und an das Gute, also an unsere Regierenden. Wer sich von diesen Grundsätzen nicht abbringen lässt der wird immer auf der richtigen Seite sein. Führende Politiker unserer Regierung haben uns oft genug erklärt dass Personen wie dieser Herr Fritsch quasi das personifizierte Böse darstellen. Ich glaube unserer Regierung, die dafür sorgt dass wir sicher und zufrieden leben können.