TRIER. Seit Anfang April ist in Deutschland der Cannabis-Konsum in Grenzen erlaubt. Doch was heisst das eigentlich konkret für die anstehenden Volksfeste in der Region? Darf auf den Festen nun auch Cannabis konsumiert werden? Wir haben bezüglich dem Trierer Altstadtfest einmal bei der Stadt Trier nachgefragt.
Dazu Pressesprecher Michael Schmitz auf lokalo.de Nachfrage:
„Aus unserer Sicht lässt die Bundesgesetzgebung mit den bisherigen Regelungen (Verbot des Konsums in der Gegenwart von Minderjährigen) es gar nicht zu, dass auf einem Volksfest wie dem Altstadtfest Cannabis konsumiert werden darf.“
So sei von 7 bis 20 Uhr der Konsum in Fußgängerzonen laut Bundesgesetzgebung ohnehin untersagt. Ebenfalls in Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder und Jugendliche können ganztags und natürlich auch nach 20 Uhr alleine oder später in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten in der Menschenmenge beim Altstadtfest unterwegs sein.
Daraus schließt Schmitz, dass kein weitergehendes Verbot ausgesprochen werden müsse, da es nun schon de facto nicht möglich sei, Cannabis legal zu konsumieren.
Gilt dies auch bei anderen Festen und Open-Air Konzerten?
Schmitz: „Das gilt in ähnlicher Weise auch für andere große Volksfeste oder auch Open-Air-Konzerte. Wenn die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist (und das ist zumindest bei städtischen Veranstaltungen sicherlich nicht der Fall), kann aus unserer Sicht dort nicht legal gekifft werden.“