Flächen für Windkraftanlagen in Trier: Zunächst vier Gebiete im Fokus

0
Windkraftanlagen stehen in einem Windpark im Sonnenaufgang. Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild

TRIER. Die Stadt Trier konzentriert sich bei der Flächenausweisung für Windkraftanlagen zunächst auf vier Gebiete: Wetterborn im Ortsbezirk Euren, Schellberg (Filsch), Steigenberg und Balmet (beide Ehrang).

Das berichtet die Trierer Rathaus-Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe vom Dienstag.

Mit einem so genannten Zielabweichungsverfahren soll die Planung und Genehmigung der Standorte, die sich jeweils außerhalb des Siedlungsgebiets nahe der Stadtgrenze befinden, beschleunigt werden. Der Stadtrat hat für die Einleitung dieses Verfahrens mit großer Mehrheit, bei Gegenstimmen der AfD, grünes Licht gegeben. Die Stadt wird nun bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord den Antrag auf Zielabweichung vom Flächennutzungsplan (FNP) stellen.

Bisher sind im Trierer FNP keine Standorte für Windräder vorgesehen. Der Stadtrat hatte daher im September 2022 die Fortschreibung des FNP mit sieben Potenzialflächen in die Wege geleitet. Dieses Verfahren verzögert sich jedoch durch die landesbehördliche Auflage, zunächst den Landschaftsplan fortzuschreiben.

Andererseits steht das Land Rheinland-Pfalz in der Pflicht, bis 2027 1,4 Prozent seiner Fläche für Windkraftanlagen bereitzustellen. Einen Ausweg aus diesem Dilemma bietet nun die Zielabweichung: Wird der Antrag der Stadt genehmigt, können Windräder genehmigt werden, obwohl die Fortschreibung des FNP noch nicht abgeschlossen ist. Dieses beschleunigte Verfahren soll nun für die vier genannten Gebiete angewendet werden.

Für zwei weitere potenzielle Standorte, die sich in der Nähe des Eurener Ortsteils Herresthal befinden, soll dagegen das Ergebnis des FNP-Verfahrens abgewartet werden. Somit können die Auswirkungen der Windräder auf bestehende Blickachsen und Aussichtspunkte noch vertieft untersucht werden.

Der ebenfalls untersuchte Standort Kernscheider Höhe soll nicht mehr weiterverfolgt werden, nachdem die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Bedenken wegen der Auswirkungen auf das historische Stadtbild angemeldet hatte. Auch der Ortsbeirat Kernscheid hatte die Planung abgelehnt.

Vorheriger ArtikelWeniger freie Stellen: Mehr Menschen ohne Job 2024 in Rheinland-Pfalz erwartet
Nächster ArtikelTrier: Müllgebühren sinken ab 2024

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.