SAARBRÜCKEN. Der Justizausschuss des saarländischen Landtags beschäftigt sich am heutigen Freitag (8.30 Uhr) mit der Vernichtung von möglichem Beweismaterial aus dem Besitz des Priesters Edmund Dillinger. Ziel der Sondersitzung sei es, die Hintergründe und Verantwortlichkeiten für die Vernichtung der Asservate aufzuklären, teilte die Sprecherin der SPD-Fraktion mit.
Der Ende 2022 verstorbene Priester aus Friedrichsthal im Saarland steht im Verdacht, über Jahrzehnte vor allem Jugendliche sexuell missbraucht und in teils pornografischen Posen fotografiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hatte Material aus dem Haus des Geistlichen verbrennen lassen, nachdem sie keine Grundlage für Ermittlungen gesehen hatte (lokalo.de berichtete).
Generalstaatsanwalt Manfred Kost hatte sich Ende vergangener Woche für die Vernichtung entschuldigt. Die Behörde hätte prüfen müssen, ob die Unterlagen mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen aufgehoben hätten werden müssen, bedauerte er.
Der Verein der Missbrauchsopfer und Betroffenen im Bistum Trier (Missbit) und die unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatten die Vernichtung der Unterlagen scharf kritisiert. Das Material hätte für die Aufarbeitung von großer Bedeutung sein können, hieß es von beiden Stellen.
In der Sondersitzung, die die Fraktionen von SPD und CDU beantragt haben, soll die Saar-Landesregierung über die bisherigen Kenntnisse in dem Fall berichten. Die Sitzung werde ausnahmsweise öffentlich sein, da es ein großes öffentliche Interesse an dem Fall gebe, sagte die Sprecherin des Landtags.
«Der Fall Dillinger ist ein schwerwiegender Fall von sexuellem Missbrauch, der viele Menschen bewegt», teilte die SPD-Fraktion weiter mit. Es sei «ein grober Fehler» gewesen, die Asservate «vorschnell» zu vernichten. Die Hintergründe, die dazu geführt hätten, müssten lückenlos aufgeklärt werden.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Stephan Toscani, sagte: «So, wie es im Moment aussieht, scheint das ein Fall von Behördenversagen zu sein, der aufgeklärt werden muss.» Der Vorgang sei «seltsam und dubios». «Ungewöhnlich» und «unüblich» sei auch, dass Fragen zur Vernichtung des Materials «rein mündlich» geklärt worden sein sollen.
Die Trierer Aufarbeitungskommission hatte am 20. Juni Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken beantragt. Am 6. Juli folgte ein eigener Antrag des Bistums Trier an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, der das Begehren der Aufarbeitungskommission auf Akteneinsicht unterstützen sollte, wie das Bistum mitteilte. Darin sei angeregt worden, die Akteneinsicht gemeinsam zu nehmen.
Große Teile des Materials aus dem Nachlass des Priesters waren aber bereits am 5. Juli in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet worden. Toscani sagte, es sei «äußerst bedauerlich, dass das Saarland durch die Vernichtung des Materials eine weitere Aufklärungsarbeit durch die Kirche verhindert».
Nach Angaben des Neffen des verstorbenen Priesters, Steffen Dillinger, handelte es sich dabei auch um Terminbücher, in denen der Geistliche täglich Termine, Anrufe und Treffen festgehalten habe. Das Material hätte zur Aufarbeitung auf Betroffenenseite wichtig sein können, sagte er.
Mit der Vernichtung der möglichen Beweismittel sei er nicht einverstanden gewesen. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das anders: Dillinger habe nur bestimmte Dokumente zurückhaben wollen und sei mit der Vernichtung der anderen Asservate einverstanden gewesen, hatte sie mitgeteilt.
Dinge mit möglicherweise strafrechtlichen Inhalten seien nicht vernichtet worden. Dazu gehörten rund 4400 Dias oder Fotos aus dem Besitz Dillingers, die bei der Polizei Mainz liegen. Zehn Bilder wurden als strafrechtlich relevante jugendpornografische Fotos eingestuft, bei zwölf Bildern sei dies nicht eindeutig, hieß es. (Quelle: dpa)


















