Mörder auf freiem Fuß – dann erneute U-Haft: Gericht entscheidet über Haftbeschwerde

0
Foto: dpa

ZWEIBRÜCKEN/FRANKENTHAL. Ob der wegen Mordes noch nicht rechtskräftig verurteilte 19-Jährige in seiner neuen Untersuchungshaft bleiben muss, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken nicht vor diesem Freitag (25.11.).

Erst von dann an sei mit der Entscheidung über die Haftbeschwerde des Verteidigers des 19-Jährigen zu rechnen, teilte das OLG am Mittwoch mit. Gegenwärtig liefen noch Fristen zur Stellungnahme von Beteiligten.

Der Heranwachsende war am 2. August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes und Vergewaltigung zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er 2020 ein 18-jähriges Mädchen in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er laut Richterspruch zwei weitere Kinder in drei Fällen sexuell.

Die Verteidigung legte nach dem Urteil Haftbeschwerde beim OLG ein. Dieses hob am 6. Oktober den Haftbefehl gegen den Beschuldigten auf, der mehr als zweieinhalb Jahre in U-Haft gesessen hatte: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr zu vereinbaren. Die Freilassung schlug in der Öffentlichkeit hohe Wellen.

Am 12. November kam der junge Mann wegen des Haftgrunds Wiederholungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Der Staatsanwaltschaft zufolge waren die Ermittler auf einen Internetchat gestoßen, in dem der 19-Jährige gegenüber einer etwa 20 Jahre alten Frau sexuelle Gewaltfantasien geäußert hatte.

Befürchtet werde angesichts der kriminellen Vorgeschichte, dass der Mann der Frau etwas antun könnte. Der Verteidiger legte dagegen Beschwerde ein.

Vorheriger Artikel++ Aktuell: Corona Stadt Trier und Landkreis – Die Infektionslage am Mittwoch ++
Nächster ArtikelBleialf und Koblenz: Geldautomaten zwei Mal im Visier von Kriminellen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.