KOBLENZ/KLOTTEN. Wie die Staatsanwaltschaft in Koblenz mitteilt, ist die Obduktion der bei einem Achterbahnunfall in einem Freizeitpark in Klotten verstorbenen Frau mittlerweile erfolgt. Danach ist Tod auf den Sturz von der Achterbahn zurückzuführen.
Nach ihrer Begutachtung und einer Sicherstellung des Wagens, in dem sich das Unglück ereignet hat, ist die Beschlagnahme der Achterbahn durch die Staatsanwaltschaft wieder aufgehoben worden. Die offenbar derzeit bestehende Betriebsuntersagung geht daher nicht auf die Staatsanwaltschaft zurück. Wann die in Auftrag gegebenen gutachterlichen Feststellungen vorliegen werden, ist derzeit nicht noch absehbar.
Laut der Staatsanwaltschaft sind Unterlagen zu der Achterbahn sowohl von der Aufsichtsbehörde als auch von deren Betreiber zur Verfügung gestellt worden. Sie werden derzeit ausgewertet. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, werden derzeit weiter Zeugen festgestellt und vernommen.
Der Anfangsverdacht einer Straftat hat sich laut den Ermittlungsbehörden bislang nicht ergeben.