Kontaktbeschränkungen im Saarland für Geimpfte und Genesene

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Foto: Uwe Anspach (dpa)

SAARBRÜCKEN. Im Saarland gelten vom kommenden Dienstag (28.12.) an Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern sind für private Zusammenkünfte nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Die entsprechende Landesverordnung werde angepasst, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch in Saarbrücken mit. Ausgenommen sind Kinder unter 14 und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Zuletzt galten im Saarland keine Kontaktbeschränkungen mehr für Geimpfte oder Genesene.

Hintergrund für die Änderungen ist die Coronavirus-Variante Omikron, deren Ausbreitung so gebremst werden soll. Nach bisherigen Erkenntnissen ist Omikron deutlich ansteckender, wodurch in kurzer Zeit wesentlich mehr Menschen an Covid-19 erkranken könnten als bei den bisherigen Varianten.

Bereits von diesem Donnerstag (23.12.) an tritt im Saarland die Regelung in Kraft, dass Ungeimpfte oder Nicht-Genesene mit Personen aus dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen dürfen. Bislang durfte höchstens eine Person aus einem weiteren Haushalt hinzukommen.

Diskotheken und Clubs mussten im Saarland bereits schließen, nun sind auch vergleichbare Tanzveranstaltungen vom kommenden Dienstag an nicht mehr erlaubt. Das gilt ebenfalls für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern oder Zuschauern. Außerdem müssen Hochschulen Studierenden eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen in digitaler Form ermöglichen, wenn diese keinen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erbringen können.

«Omikron ändert die Spielregeln in der Pandemiebekämpfung», sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) ergänzte, dass eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse eine bundeseinheitliche Linie sichere.

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