Stadt Trier erteilt Genehmigung – „markantes Denkmahl“ in Trier-West kann zurückgebaut werden

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Die Geschäftsführer der TW Projekt GmbH Antoine Feidt (links), Maxime d‘Hondt (2. v. l.) und Steeve Simonetti (r.) informieren Baudezernetn Andreas Ludwig (2. v. r.) vor Ort über ihre Pläne für die mittlerweile zum Teil überwucherte Lokrichthalle und das umgebende Areal.

Die Stadt Trier als zuständige untere Denkmalschutzehörde hat dem Besitzer des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes in Trier-West die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau des Gebäudes erteilt. Dies teilte die Stadt am Freitag mit.

Ein Gutachten hatte ergeben, dass sich die alte Lokrichthalle in einem desolaten Zustand befindet und nicht komplett erhalten werden kann. Der Investor hatte daraufhin im Dezember 2020 einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Rückbau der Halle gestellt. Nach Rücksprache mit der Landesdenkmalpflege ist diesem Antrag jetzt stattgeben worden. Um Gefahrensituationen zu vermeiden, müssen die Rückbauarbeiten umgehend erfolgen und können bereits am 8. Februar beginnen. Beim ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk Trier handelt es sich um ein geschütztes Kulturdenkmal, damit darf es nach dem Denkmalschutzgesetz nur mit einer Genehmigung zurückgebaut werden.

„Es ist bedauerlich, dass dieses markante Denkmal der Industriegeschichte Triers nicht in Gänze erhalten werden kann“, sagte Baudezernent Andreas Ludwig, „sehr viele Trierer haben hier bis in die achtziger Jahre gearbeitet und Lokomotiven und Waggons aus dem ganzen Land in Schuss gehalten, das Werk hat damals das Leben in Trier-West geprägt.“ Allerdings habe die fachtechnische Untersuchung ergeben, dass Teile des Daches und der Mauern stark einsturzgefährdet seien. Aus denkmalpflegerischer Sicht sei die Halle damit in großen Teilen in einem irreparablen Zustand. „Das Gutachten führt aus, dass die großen Schäden an der Halle auf konstruktive Mängel, die Verwendung minderwertigen Materials, schwere Bombentreffer im Zweiten Weltkrieg, anschließende fehlerhafte Reparaturen aber vor allem auf mangelnden Bauunterhalt und Witterungseinflüsse zurückzuführen sind“, erklärte der Baudezernent. Ludwig betonte, dass der Investor zugesagt habe, so viel wie möglich der originalen Bausubstanz zu erhalten. „Dem Antrag zufolge ist geplant, die beiden Giebelwände zu erhalten, die östliche Traufwand wird entsprechend dem Schädigungsgrad zurückgebaut.“ Auch Teile der ehemaligen Kranbahn sollen in einen Neubau integriert werden.

Zu den denkmalschutzrechtlichen Auflagen der Genehmigung gehört, dass der Investor den unter der Halle liegenden Luftschutzkeller und eine Splitterschutzzelle auf dem Gelände erhalten muss. Bodeneingriffe in Kelleranlagen und Fundamenten bedürfen einer gesonderten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Sollten bei den Abbrucharbeiten weitere historische Bauteile oder Funde entdeckt werden, ist das der Unteren Denkmalschutzbehörde umgehend mitzuteilen.

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3 Kommentare

  1. Der Denkmalschutz in Deutschland taugt absolut nichts, wie dieses Beispiel wieder einmal zeigt.
    Ein Gebäude unter Denkmalschutz stellen heisst : warten ob der Eigentümer es saniert oder ob es irgendwann einmal zusammenfällt. Dies hat nun auch bei der Lokrichthalle funktioniert und ich frage mich ob die Investoren die das Gelände gekauft haben schon damit im Vorfeld spekuliert haben.
    Vielen Dank auch an die Stadt , die weiter in guter alter Tradition über Jahrzehnte markante Gebäude hat abreissen lassen bzw . die Genehmigung dafür gegeben hat deshalb gibt es jetzt so schöne Architekturperlen wie das Hotel Mercure ehemals Porta Nigra , das Provinzialhaus am Bahnhof,die Treviris Passage und so weiter . Uns schöner Trier

  2. Geiles Foto übrigens, von der Bordkamera eines britischen Flugzeugs, das das AW angegriffen hat, die Bombe die vorletztes Jahr entschärft wurde dürfte von dem Angriff stammen:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbesserungswerk_Trier#/media/Datei:Trier_railway_yard_under_RAF_attack_1943.jpg
    Das Problem ist nun mal, wer soll das bezahlen. Wenn es ein einigermmassen passables Viertel wird ist ein Abriss besser. Denkmalschutz schön und gut, aber wenn man so ein denkmalgeschütztes Haus besitzt da wird man seines Lebens oft nicht mehr froh und es bleibt nur der warme Abriss.

  3. Wie lange will sich Trier noch Andreas Ludwig als Leiter von u.a. Bauamt und Denkmalschutzamt leisten. Bauprojekte die länger dauern als je zuvor und seine Tätigkeit in Bad Kreuznach war auch alles andere als erfolgreich.

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