Gastgewerbeverband DEHOGA rät von Klagen gegen Teil-Lockdown ab

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Foto: dpa-Archiv

BAD KREUZNACH. Der Gastgewerbeverband Dehoga Rheinland-Pfalz rät seinen geschlossenen Mitgliedsbetrieben von Klagen gegen den Corona-Teil-Lockdown ab. Man respektiere, dass die Politik den massiven Eingriff in das Grundrecht der Wirte und die sich daraus ergebenden Umsatzausfälle zumindest zu 75 Prozent kompensieren werde, sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann am Donnerstag: «Aufgrund dieses angemessenen Regelwerkes für die Entschädigungszahlungen haben wir unseren Betrieben davon abgeraten, die angedachten einstweiligen Verfügungen und Klagen auf den Rechtsweg zu bringen.» Zuvor hatte der SWR über das Thema berichtet.

Seit Montag dürfen unter anderem Restaurants wegen der Pandemie nur Außer-Haus-Verkauf anbieten – bis Ende November. Am Donnerstag verkündete die Bundesregierung, wie genau die im Gegenzug versprochenen Hilfen aussehen. Dabei werden Zuschüsse pro Woche in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen. «Damit haben die Bundesminister Altmaier und Scholz Wort gehalten», sagte Haumann.

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1 Kommentar

  1. Wie werden denn die Teilzeit- und Minijobs sowie Aushilfen entschädigt? Es nützt nichts, wenn die Geschäftsleute entschädigt werden und falls jemals mal wieder geöffnet werden darf niemand mehr hilft. Was ist mit entgangenen Trinkgeldern?

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