Neuer Hitzerekord in Rheinland-Pfalz möglich: 39,9 Grad

Noch sind die Zahlen vorläufig, doch in Rheinland-Pfalz könnte ein neuer Hitzerekord erreicht sein: In Bad-Neuenahr-Ahrweiler stieg das Thermometer auf 39,9 Grad.

2

OFFENBACH/REGION TRIER. Neuer Hitzerekord in Rheinland-Pfalz? Nach vorläufigen Zahlen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sind am Mittwoch in Bad Neuenahr-Ahrweiler 39,9 Grad erreicht worden. Der DWD muss diese Zahl allerdings noch verifizieren.

Der bisherige Rekord in Rheinland-Pfalz wurde mit 39,7 Grad gleich zweimal erreicht: Einmal am 12. August 2003 in Bendorf und dann noch einmal am 5. Juli 2015 in Bad Dürkheim. In diesem Jahr war der bislang heißeste Ort von Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach mit 39,3 Grad am 30. Juni. Im benachbarten Saarland scheint in Saarbrücken-Burbach heute die 40-Grad-Marke geknackt worden zu sein. Auch diese Redkord-Marke muss noch von den Meteorologen verifiziert werden.

Heiß dürfte es auch weitergehen: Nach DWD-Angaben werden am Donnerstag in Rheinland-Pfalz Höchsttemperaturen zwischen 37 und 41 Grad erwartet.

Vorheriger ArtikelFliegerbombe in Gerolstein: Menschen haben ihre Wohnungen verlassen
Nächster ArtikelVor allem gegen Tiere: Polizei nutzte rund 1400 Mal Waffe

2 Kommentare

  1. Im Radio oder Fernsehen wird das Wetter doch immer von irgendwelchen Firmen präsentiert. Wie wäre es mit: „Die Hitzewelle und der Klimawandel wird Ihnen präsentiert von ihren lauffaulen Fahrern viel zu großer Autos.“ (wahlweise auch austauschbar durch CDUSPDFDP Regierung, VW, Audi, Wärmepilzbetreiber, u. v. m.).
    Leider haben viele den Knall immer noch nicht gespürt und machen so weiter wie bisher.

  2. Oh Eumel , der Name stammt , glaube ich noch, aus den 70zigern. Freies Land , freie Autowahl !
    Solange Greta es mir nicht verbietet blubbere ich schön weiter , dicken V 8 , der beim anlassen schon 3 Liter verbraucht. Und jetzt …… gebt´s mir ……

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.