TRIER. Knapp drei Jahre nach einem größeren Polizeieinsatz auf einer Gartenparty in Trier-Euren muss sich nun ein 54-jähriger Polizist vor dem Trierer Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Mögliche Körperverletzung im Amt. Die im Zuge des Einsatzes vor Gericht getätigten falschen Aussagen von vier Polizisten sowie zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes zum Tathergang – welche durch ein Video des Geschehens als teilweise falsch entkräftet wurden – haben für die Betroffenen jedoch keine Konsequenzen. Denn laut Staatsanwaltschaft habe sich der Verdacht wegen uneidlicher Falschaussage nicht bestätigt – da die falschen Aussagen bemerkenswerterweise „nicht vorsätzlich“ getätigt worden seien.
Die teilweise falschen Aussagen von gleich vier Polizisten sowie zwei städtischen Mitarbeitern bei einem Gerichtsverfahren bleiben ohne Konsequenzen. Wie Oberstaatsanwalt Fritzen gegenüber dem Trierischen Volksfreund erklärt, habe ein entsprechendes Ermittlungsverfahren zwar ergeben, dass die Angaben der als Zeugen geladenen Polizisten und Ordnungskräfte „in Teilen objektiv falsch“ waren, die Beschuldigten hätten allerdings im Ermittlungsverfahren gegen sie erklärt, die falschen Angaben „nicht vorsätzlich“ gemacht zu haben. Dies sei nicht zu widerlegen gewesen, so Fritzen. Die für viele Personen nur sehr schwer nachvollziehbare Begründung hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.
Rückblick:
Auf Grundlage der Aussagen zweier städtischer Mitarbeiter sowie vier Polizisten, mussten sich zwei Angeklagte unter anderem wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Die von den Zeugen getätigten Aussagen konnten jedoch durch ein Video der Überwachungskamera klar widerlegt werden: Nicht von den beiden Angeklagten ging Aggression und Gewalt aus, sondern wohl von den Einsatzkräften vor Ort. Folge: Die beiden Angeklagten wurden in allen Punkten freigesprochen und ein Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Einsatzkräfte wurde eingeleitet. Die Richterin sagte damals, das Video zeige einen „übermäßig gewalttätigen Einsatz“ von Polizei und Vollzugsdienst, der aufgeklärt werden müsse.
Nun wirft die Staatsanwaltschaft Trier einem an den Vorfällen beteiligten Beamten aus dem Landkreis Trier-Saarburg vor, eine andere Person vorsätzlich verletzt zu haben, während er im Dienst war. Laut Anklage sei der 54-Jährige mit drei weiteren Polizeibeamten zum Garten nach Euren gekommen, nachdem sich zwei Männer unkooperativ und aggressiv gegenüber zwei Mitarbeitern des Trierer Ordnungsamts verhalten hätten.
Als sich einer der beiden Männer geweigert haben soll sich auszuweisen, soll der Angeklagte zweimal den Arm des Mannes nach oben und nach vorne gezogen haben, um diesen zu fixieren. In der Folge sei es dann zu einem Gerangel gekommen. Dabei soll der Mann rückwärts mit seinem Stuhl umgekippt und einen rund einen Meter hohen Absatz hinuntergefallen sein, berichtet der Volksfreund.
(Quelle: Trierischer Volksfreund)
Wieso bleiben eigentlich Falschaussagen
von Polizisten und Stadtmitarbeitern ohne
Konsequenzen ?
Sind diese Menschen nicht im besonderen,
der Demokratie und dem Rechtsstaat
verpflichtet ?
Welches Gericht erdreistet sich, diese
Grundsätze infrage zu stellen ?
Welches Bild, soll dem rechtstreuen
Bürger durch diese Rechtsbeugung
vermittelt werden ?
Ist die Inkompetez des Rechtsystems,
in diesem Fall nicht exemplarisch
für einen allgemeinen Verfall des
Anstandes und der Erwartung an
ein faires Verfahren ?
Ich muss sie korrigieren.
Das Gericht, hier die Richter, hat hier gar nichts zu melden.
Im großen und Ganzen ist die Justiz noch! unabhängig, zwar nicht immer nachvollziehbar, aber noch vertrauenswürdiger als die Staatsanwaltschaft.
Das liegt an der Staatsanwaltschaft.
Nur sie kann Anklage erheben.
Wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Da gibt’s halt Gründe, etwas schnell einzustellen.
Und das man niemanden mehr trauen kann, hat man doch letztes Mal im Fall Dillinger in Saarbrücken gesehen.
Allerdings muss man auch anfügen das die Staatsanwaltschaft hemmungslos überlastet ist
ca 30 Staatsanwälte und 40 bis 50000 Verfahren im Jahr.
Da muss man schon reduzieren
@ Herr Schneider
mir ist nicht ganz klar was Sie mit Ihrem Posting sagen wollen. Als Resultat auf das im Artikel beschriebene Verhalten der Beteiligten gibt es für mich nur eine Konsequenz: totaler Vertrauensverlust.
Stellen Sie sich einmal die Konsequenzen für die zu Unrecht Beschuldigten vor wenn das Video nicht existiert hätte. Die Leute wären aufgrund der Aussagen rechtlich sanktioniert und verurteilt worden.
Insofern spricht der beschriebene Vorgang für sich, es steht jedem frei, aus dem Geschehen seine Schlussfolgerung zu ziehen. Ich selbst ordne das im Artikel beschriebene Verhalten genau so ein wie es dort beschrieben wurde und zitiere hier noch einmal Jesus Christus, der sagte: “ An ihren Früchten (Taten) sollte ihr sie erkennen ….:“
So einfach ist das.
Interessant wäre noch eine Stellungnahme des obersten Dienstherrn dieser beiden Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Was sagt denn der Herr Leibe dazu?
[Ihr werdet nichts besitzen aber trotzdem glücklich sein ….]
Hier steht ja nur, die Gewalt ging nicht vom Beschuldigten aus, und dass da die Falschaussage der Polizisten/Ordnungsamts-Mitarbeiter lag.
Wenn er sich wirklich geweigert hat, sich auszuweisen, dürfen die Polizisten selbstverständlich Zwang durchsetzen. Was aber jetzt genau der Sachverhalt war, steht im Artikel ja gar nicht.
Wenn das Verhalten der Polizisten im Einsatz dann in Ordnung war, ist die Falschaussage tatsächlich unerheblich.
@Greischbuddler.
mir ist klar, das sie nichts verstanden haben.
kann ich aber gut mit leben.
So einfach ist das.
auch ohne Jesus