
TRIER. Im Verfahren gegen einen 54-jährigen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Trier den Angeklagten freigesprochen. Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es das Gericht demnach als nicht erwiesen an, dass die Verletzungen, die der Geschädigte erlitten hat, durch den Angeklagten verursacht worden sein sollen.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legte dem zum Tatzeitpunkt 54-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Trier-Saarburg zur Last, im Juni 2021 als Polizeibeamter im Dienst eine andere Person vorsätzlich verletzt zu haben.
Der Angeklagte soll mit drei weiteren Polizeibeamten zu einem Einsatz wegen Ruhestörung in Trier gerufen worden sein, nach dem der Geschädigte und andere Personen sich unkooperativ und aggressiv gegenüber zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts verhalten hätten. Als der Geschädigte sich geweigert haben soll, sich gegenüber den Polizeibeamten
auszuweisen, soll der Angeklagte zweimal den Arm des Geschädigten nach oben und nach vorne gezogen haben, um diesen zu fixieren, wodurch der Geschädigte Schmerzen erlitten haben soll.
In der Folge soll es zu einem Gerangel gekommen sein, währenddessen der Geschädigte rückwärts mit seinem Stuhl umgekippt und einen ca. 1 Meter hohen Absatz hinuntergefallen sein soll.
Bemerkenswert: Die in einem vorherigen Verfahren im Zuge des Einsatzes vor Gericht getätigten falschen Aussagen von vier Polizisten sowie zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes zum Tathergang – welche durch ein Video des Geschehens als teilweise falsch entkräftet wurden – hatten für die Betroffenen keine Konsequenzen. Denn laut Staatsanwaltschaft habe sich der Verdacht wegen uneidlicher Falschaussage nicht bestätigt – da die falschen Aussagen „nicht vorsätzlich“ getätigt worden seien.
Justitia weint bittere Tränen….
Ja, passt ! Hier kommt mal wieder die altbekannte Krähe zum Vorschein
Omertà lässt grüßen
Bodycams die immer laufen sobald der Einsatz läuft als Pflicht und harte Strafen bei Nichteinhaltung.
Wie sonst soll man gegen solche Strukturen vorgehen?