TRIER/MAINZ. Mit ein paar Tipps und Tricks ist es sehr wohl möglich, dass man noch vor dem Jahreswechsel viel Geld sparen kann. Einerseits sollten sich Verbraucher mit den noch geplanten Investitionen befassen oder andererseits die aktuelle Kfz-Haftpflichtversicherung überprüfen.
Tipp Nummer 1
Investitionen
Werden noch vor dem Jahreswechsel bestimmte Ausgaben vorgezogen, so kann der Verbraucher tatsächlich Steuern sparen. Es lohnt sich also, wenn Werbungskosten für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, noch im aktuellen Jahr anfallen. Zu beachten ist, dass die Grenze des sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrags überschritten wird (1.000 Euro). Jener Betrag, der die 1.000 Euro-Grenze übersteigt, kann in weiterer Folge steuerlich geltend gemacht werden. Der Verbraucher sollte also noch im Jahr 2017 Rechnungen für Weiterbildungsmaßnahmen begleichen und nicht erst im kommenden Jahr bezahlen. Zudem könnte man noch ein paar Sanierungen oder Renovierungen durchführen lassen. Auch derartige Ausgaben können – sofern die Arbeiten vom Fachbetrieb durchgeführt wurden – steuerlich geltend gemacht werden. Werden Gegenstände angeschafft, die vor allem für berufliche Zwecke benötigt werden, muss man auf den Gesamtpreis achten. Ein Laptop, der gerade einmal 500 Euro kostet, sollte erst im kommenden Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2018 können derartige Gegenstände, die zwischen 410 Euro und 800 Euro gekostet haben, zur Gänze abgesetzt werden.
Tipp Nummer 2
Die Anpassung des Steuerfreibetrages
Jeder Anleger sollte bei der Bank die Freistellungsaufträge für Kapitalerträge und Zinsen überprüfen. Die Steuerfreibetragsverteilung kann noch bis zum Jahresende angepasst werden. Gewinne, die den Freibetrag von 801 Euro übersteigen (für Ehepaare und auch Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 1.602 Euro), werden mit 25 Prozent besteuert (Abgeltungsteuer). Jedoch kann auch diese Belastung gesenkt werden: Verluste aus Wertpapiergeschäften kann man sehr wohl mit Gewinnen bei anderen Instituten verrechnen – der Verbraucher sollte aus diesem Grund eine Verlustbescheinigung anfordern. Diese muss bis zum 15. Dezember beantragt werden.
Tipp Nummer 3
Die Grenze der „zumutbaren Belastung“
Bis zur „zumutbaren Belastung“, das ist eine individuelle Grenze, die je nach Familiengröße und Familienstand variiert, muss jeder Deutsche selbst die Kosten tragen, die von Seiten der Krankenkasse nicht übernommen werden. Überschreitet der Verbraucher die Grenze, so kann er die Mehrkosten steuerlich geltend machen. Es kann sich also sehr wohl lohnen, wenn noch im November oder Dezember eine neue Brille gekauft wird. Somit könnte der Verbraucher die individuelle Grenze überschreiten. Achtung – in diesem Fall zählt das Datum der Zahlung und nicht das Datum der Bestellung. Wird die Brille mit Mitte Dezember bestellt und erst mit Anfang Januar bezahlt, so können die Kosten also nicht mehr im Jahr 2017 geltend gemacht werden.
Tipp Nummer 4
Die Lohnsteuer
Noch vor dem Jahreswechsel sollten Ehepaare prüfen, ob ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll wäre. Das kann sich etwa dann lohnen, wenn der Partner im kommenden Jahr Leistungen erhält, die vom Nettoverdienst abhängen – also Elterngeld, Arbeitslosengeld oder auch Krankengeld. Jener Partner, der das monatliche Nettoeinkommen erhöhen möchte, entscheidet sich dann für die Klasse III – hier muss er weniger Steuern bezahlen. Auch Freibeträge können beantragt werden – so etwa für die Kinderbetreuung, für die Fahrtkosten zur Arbeit oder auch für Haushaltshilfen. Auch so kann der Nettoverdienst erhöht werden. Sollen die Freibeträge schon ab Januar berücksichtigt werden, so muss man den Antrag bis zum Jahresende stellen. Paare, die noch vor dem Jahreswechsel heiraten, profitieren vom günstigeren Splittingtarif – dieser wirkt rückwirkend für das gesamte Jahr.
Tipp Nummer 5
Die Überprüfung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Natürlich sollte auch die Kfz-Haftpflichtversicherung überprüft werden. Noch bis zum 30. November kann man den bestehenden Vertrag kündigen. Stellt der Autofahrer fest, dass es günstigere Versicherungsverträge gibt, so sollte er sich diese Chance nicht entgehen lassen. Wichtig ist, dass im Vorfeld ein Vergleich der unterschiedlichen Kfz-Haftpflichtversicherungen durchgeführt wird, sodass der Autofahrer die Gewissheit hat, sich für das beste Produkt entschieden zu haben.