TRIER. Am 7.3.2024 beginnt vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt ein Strafprozess wegen schwerer Brandstiftung.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 35-jährigen Angeklagten zur Last, am 8.9.2023 in Trier im Zustand der Schuldunfähigkeit ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, in Brand gesetzt und teilweise zerstört zu haben.
Am späten Nachmittag des Tattages habe der Angeklagte in seiner gemieteten Wohnung den Rauchmelder in seinem Schlafzimmer abgeschraubt, bevor er mehrere mit Brennspiritus versetzte Textilien zu zwei Haufen gelegt habe. Im Anschluss habe er die beiden Textilhaufen mit Hilfe eines Feuerzeugs angezündet, woraufhin das Feuer u.a. auf die Wände und die Decke des Schlafzimmers übergegriffen und sich zu einem lokalen Entstehungsbrand entwickelt habe.
Nach der Brandlegung sei der Angeklagte aus einem Fenster seiner Wohnung gesprungen und habe anschließend geholfen, die Bewohner des Mehrfamilienhauses auf das Feuer aufmerksam zu machen. Der durch eine Nachbarin alarmierten und wenige Minuten später eingetroffenen Feuerwehr sei es gelungen, den Brand zu löschen. Ohne deren Einschreiten wäre das innenliegende Treppenhaus des Hauses durch den austretenden Rauch oder den Brand als Fluchtweg versperrt gewesen.
Durch den Brand sei das gesamte Mauerwerk der Wohnung des Angeklagten verrußt und beschädigt, weshalb die Wohnung unbewohnbar geworden sei. Der Sachschaden belaufe sich auf ca. 100.000 Euro.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in einem psychiatrischen Krankenhaus. (Quelle: Landgericht Trier)

















