TRIER. Die erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat in einem gestrigen Urteil einen 60-jährigen in Trier lebenden Mann freigesprochen. Dem Angeklagten wurde sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger vorgeworfen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 60-Jährige soll mit seiner Ehefrau und seiner Stieftochter zusammen gewohnt haben. Nach der Geburt eines gemeinsamen Sohnes wurde dem Mann vorgeworfen, seine damals 14 bis 15 Jahre alte Stieftochter im Rahmen mehrerer Streitigkeiten geschlagen, an den Haaren gezogen und mit der Faust ins Gesicht des Kindes geschlagen haben.
Nachdem sich seine Ehefrau im Jahr 2005 von ihm getrennt haben soll, wurde der Angeklagte beschuldigt sich Zugang zu der ehemals gemeinsam genutzten Wohnung verschafft und an seiner schlafenden Ehefrau den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben.
Im Jahr 2010 soll der Trierer erneut mit seiner schlafenden Ehefrau den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.